Duisburg. Wegen Besitzes von Kinderpornografie steht ein Duisburger (70) vor Gericht. In einem Telefonladen wollte er die Aufnahmen löschen lassen.

Ein Mitarbeiter der Filiale eines Telekommunikationsunternehmens an der Königstraße staunte nicht schlecht als am 6. Februar 2020 ein älterer Hochfelder vor ihm stand und ihm ein Handy zeigte. Da seien Bilder drauf, die dringend gelöscht werden müssten, so der Kunde. Er wisse aber nicht, wie das gehe. Der Telefon-Verkäufer traute seinen Augen nicht: Es waren Fotos mit kinderpornografischem Inhalt. Er rief die Polizei. Nun steht der 70-Jährige wegen Besitzes von Kinderpornografie in zweiter Instanz vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Noch am selben Tag war die Wohnung des Seniors durchsucht worden. Auf einem zweiten Mobiltelefon fanden die Ermittler noch mehr Bilder. Insgesamt waren es 199 Fotos und Videos, die Kinder im Alter zwischen schätzungsweise fünf und zwölf Jahren bei eindeutigen sexuellen Handlungen zeigten.

Angeklagter aus Duisburg-Hochfeld beteuert, er habe damit nichts zu tun

Schon vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte beteuert, er wisse nicht genau, wie die Aufnahmen auf sein Handy gekommen seien. Er jedenfalls habe die Bilder erst am Tattag entdeckt. Dem Strafrichter hatte es genügt, dass die Dateien unzweifelhaft auf den Telefonen des Angeklagten angeschaut worden waren und so in einem Zwischenspeicher landeten. Der Hochfelder wurde zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt. In Polen wurde er bereits wegen einschlägiger Taten bestraft.

Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. „Ich habe mir das nie angesehen.“ Als er vier oder fünf Fotos zufällig entdeckt habe, habe er sich zunächst einen Termin beim Anwalt noch für die gleiche Woche geben lassen. Dann sei er direkt in den Telefonladen marschiert. Vermutlich wäre es schlauer gewesen, das Gespräch mit einem Rechtskundigen erst einmal abzuwarten.

70-Jähriger will Handys öfter an Mitarbeiter verliehen haben

Zur Tatzeit sei er noch selbstständig im Baugewerbe tätig gewesen, berichtete der Angeklagte, der jetzt aufgrund diverser Erkrankungen im Ruhestand ist. „Aber ich habe meine Telefone öfter an zwei geringfügig Beschäftigte verliehen.“ Diesmal nannte der 70-Jährige auch die Namen und Adressen der Zeugen, die aus seiner Sicht die wahren Täter gewesen sein könnten.

Sein Anwalt schien sich da nicht ganz so sicher. Er regte an, auch noch ein Gutachten darüber einzuholen, ob die nicht besonders geschützten Geräte seines Mandanten auch von einem Nachbarn gehackt worden sein könnten.

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Bei einer Neuauflage des Prozesses will die Berufungskammer nun die neu benannten Zeugen anhören. Falls der Verteidiger bei seiner Forderung nach einem technischen Gutachten bleibt, wird er diesen Antrag ganz formal schriftlich stellen müssen. Die Kammer wird dann darüber entscheiden.