Duisburg. Wegen Raubes und einiger Diebstähle stand ein Duisburger (26) vor dem Amtsgericht. Der Mann und das vermeintliches Opfer gehören zur Drogenszene.
Wegen Raubes stand ein 26 Jahre alter Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Angeblich hatte er am 18. August 2022 im Kant-Park eine Frau überfallen, sie geschlagen und ihr Bargeld und ein Handy weg genommen. Verurteilt wurde er am zweiten Verhandlungstag wenig überraschend nur wegen einer Reihe von Diebstählen und einem versuchten Computerbetrug.
Die Taten, bei denen der Heroinkonsument vor allem Technikartikel aus Drogeriemärkten und Elektronikläden in Duisburg stahl, um auf diese Weise seine Sucht zu finanzieren, hatte er bereits beim Prozessauftakt eingestanden. Den Raubüberfall bestritt er.
Verwirrung im Prozess um Raub im Kant-Park
Verblüfft hatten die Juristen zur Kenntnis genommen, dass am ersten Verhandlungstag die falsche Zeugin erschien. Die Aussage der 34-Jährigen ließ nur den Schluss zu, dass die echte Geschädigte des Überfalls gegenüber der Polizei die Personalien ihrer Schwester verwendet hatte. Obendrein hatte sie einen, wenn auch nur schwer verständlichen Brief, an den Angeklagten geschickt, den man als Geständnis einer falschen Beschuldigung verstehen konnte.
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Die 36-Jährige, die selbst in der Drogenszene unterwegs ist, wurde am zweiten Verhandlungstag aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt. Ihre Schwester hatte verraten, wo man die Verwandte aktuell finden könne. Zu der möglichen Falschbeschuldigung und der Verwendung wurde die Frau gar nicht mehr befragt. Das Gericht wollte nur wissen, was bei der Tat im Kant-Park geschehen war.
Zeugin gab zu, den Täter gar nicht erkannt zu haben
Daran, dass die Frau brutal misshandelt worden war, ließen von der Polizei am Tattag gefertigte Lichtbilder keinen Zweifel. Das verschwollene Gesicht der 36-Jährigen sah genau so aus, wie man sich jemanden vorstellt, der von einem rücksichtslosen Räuber misshandelt wurde. Sie sei von hinten angegriffen worden, berichtete die Frau. „Ich habe geglaubt, dass er das war. Aber tatsächlich weiß ich nicht genau, wer mir Geld und Handy abgenommen hat.“
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In diesem Punkt wurde der 26-Jährige freigesprochen. In das Urteil mussten aber noch zwei andere Verurteilungen wegen gleich gelagerter Eigentumsdelikte, die sich alle in etwa im gleichen Zeitraum und aus dem gleichen Motiv heraus ereigneten, einbezogen werden. Am Ende kam eine Verurteilung zu insgesamt zweieinhalb Jahren Gefängnis dabei heraus. Das Schöffengericht erteilte aber seine Zustimmung, dass die Strafe zu Gunsten einer Therapie zurück gestellt werden könne.