Duisburg. Ein Duisburger soll eine Frau im Kantpark überfallen haben. Warum die Zeugin vor Gericht sich als Schwester des angeblichen Opfers entpuppte.
Wegen einer Reihe von Diebstählen, einem versuchten Computerbetrug und einem Raub, steht ein 26-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht. Gleich zu Beginn des Verfahrens vor dem Schöffengericht gab der Angeklagte sechs Taten unumwunden zu. Er habe damit seine Sucht finanziert. Den Raub – die schwerwiegendste Tat – bestreitet der Wanheimerorter allerdings. Der erste Prozesstag warf ein mehr als seltsames Licht auf die Sache.
Einer Frau soll sich der 26-Jährige am 18. August 2022 im Kantpark von hinten genähert und Bargeld gefordert haben. An den Haaren soll er sie gezogen und sie gewürgt haben. Als die Geschädigte der Forderung nicht nachkam, soll er sie geschlagen und so schließlich 200 Euro und ein Handy erbeutet haben.
Zeugin: „Meine Schwester hat schon öfter meinen Namen benutzt“
Durch seinen Verteidiger ließ der Angeklagte die Diebstähle von Zahnbürsten und Spielekonsolen aus Drogeriemärkten und Elektronik-Discountern, die er zwischen März und Juni 2022 beging, rückhaltlos gestehen. Die Beute war zum Verkauf bestimmt. Schließlich benötigte der 26-jährige, gelernte Kfz-Mechatroniker für seine Heroinsucht Tag für Tag rund 50 Euro. „Was den angeblichen Raub betrifft, so ist da wohl mein Mandant der eigentliche Geschädigte.“
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Die mutmaßliche Hauptbelastungszeugin wurde vorsichtshalber von der Polizei vorgeführt. Schließlich soll sie selbst der Drogenszene angehören. Doch die 34-Jährige entpuppte sich als Schwester der Frau, die sich bei der Polizei mit Beulen und Schrammen im Gesicht hatte ablichten lassen.
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Aus irgendeinem Grund hatte die Geschädigte dabei offenbar nicht ihre Personalien, sondern jene der Schwester genannt. „Meine Schwester hat schon öfter meinen Namen verwendet“, so die leidgeprüfte Zeugin. Die Frau, die das Gericht tatsächlich sprechen wolle, sitze derzeit hinter Gittern.
Seltsamer Brief des mutmaßlichen Opfers an den Angeklagten
Und eben jene Schwester soll auch einen Brief an den Angeklagten geschrieben haben, den man trotz zahlreicher unverständlicher Wendungen und einer Rechtschreibung, die auch die Vorsitzende schmunzeln ließ, für das Geständnis einer falschen Beschuldigung halten könnte. Zu der Tat, der Verwendung falscher Personalien und zu dem Brief will das Gericht die Zeugin nun unbedingt befragen.
Zum Glück ist ihr Aufenthaltsort ja nun genau bekannt. Sie sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Willich. In einer Woche soll sie von dort aus zur Fortsetzung des Verfahrens vorgeführt werden. Allerdings dürfte es fast schon egal sein, was die Zeugin aussagen wird. Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit werden sich kaum noch ausräumen lassen.