Duisburg. Ein Duisburger (37) hat in Rheinhausen auf seinen Nachbarn eingeschlagen: Vor Gericht nannte er den Grund: Das Silvesterfeuerwerk störte ihn.

Die Justiz muss sich regelmäßig mit Vorfällen aus der Silvesternacht beschäftigen. Der Fall, den eine Berufungskammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz jetzt verhandelte, war dann doch eher ungewöhnlich. Erstens waren die Hauptpersonen noch nahezu nüchtern und zweitens hatte sich die Auseinandersetzung an der Wegnahme von Plastiktüten entzündet, in denen sich Silvesterfeuerwerk befand.

Der Angeklagte behauptete, er habe die Tüten nur deshalb weggenommen, weil ihn das Feuerwerk der Nachbarn störte.

Die Tat ereignete sich kurz nach Anbruch des Jahres 2022 am Rheinhauser Marktplatz. Der 37-jährige Familienvater griff sich zwei Tüten mit Böllern, die einer feiernden und feuernden Gruppe von Nachbarn gehörten, und rannte davon. Einer der Eigentümer der Feuerwerksartikel eilte hinterher, holte den Dieb ein, hielt ihn am Arm fest und forderte sein Eigentum zurück. Da schlug der Angeklagte zu. Dem 22-jährigen Geschädigten ging die Brille fliegen, er zog sich schmerzhafte Gesichtsprellungen zu und sah zwei Tage lang nur verschwommen.

Angeklagter aus Duisburg: „Das war aber wirklich zu arg“

Von diesem Tathergang war ein Strafrichter des Amtsgerichts überzeugt gewesen. Im Dezember 2022 verurteilte er den Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro). Der 37 Jahre alte Speditionsmitarbeiter legte Rechtsmittel ein.

„Die haben direkt vor unserem Haus geballert“, erklärte er der Berufungskammer. Das Argument, das so etwas in der Silvesternacht üblich sei, ließ er nicht gelten. „Das war aber wirklich zu arg.“ Und er fühlte sich beleidigt, als die Nachbarn seine Aufforderung, man möge doch woanders hingehen, einfach nicht ernst nahmen. „Ich habe die Tüten nur weggenommen, damit die weggingen“, beteuerte der Angeklagte. Als ihn der Geschädigte einholte, habe er die Tüten sofort fallen gelassen.

Kammer wies Berufung als unbegründet zurück

„Und abgehauen ist er auch sofort“, erinnerte sich der 22-Jährige. „Weil da nämlich Ordnungsamt und Polizei kamen.“ Allerdings habe sich der Angeklagte kurz darauf entschuldigt und seine Frau habe eine Schachtel Pralinen aus dem Fenster gereicht. „Das sollte wohl so eine Art Wiedergutmachungsgeschenk sein.“

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Die Vorsitzende fragte den Verteidiger, ob er das Verfahren an dieser Stelle nicht beenden wolle. Doch der wollte noch mehr Zeugen hören. Als die Sache für seinen Mandanten bereits ziemlich aussichtslos aussah, beschränkte er das Rechtsmittel auf das Strafmaß. Damit gab der Angeklagte indirekt die Tat so zu, wie sie sie im Urteil geschildert war. Das half ihm aber auch nicht mehr. Die Berufungskammer wies die Berufung als unbegründet zurück.