Duisburg. Ein Duisburger vergewaltigte seinen Sohn (neun) und filmte die Tat mit dem Handy. Jetzt fiel das Urteil gegen den 36-Jährigen aus Wanheimerort.
Mit einem deutlichen Urteil endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 36-Jährigen aus Duisburg. Die 1. Große Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs und Anfertigens kinderpornografischer Aufnahmen zu viereinhalb Jahren Gefängnis.
In seiner damaligen Wohnung in Wanheimerort hatte er den Jungen, der sich regelmäßig besuchsweise bei seinem Vater aufhielt, im Laufe der Nacht zum 13. Oktober 2022 vergewaltigt.
Eine Tat, die der 36-Jährige bereits zu Beginn des dreitägigen Verfahrens gestanden hatte. Leugnen wäre auch zwecklos gewesen, da er die Vergewaltigung mit seinem Smartphone auf Video aufgenommen hatte. Die Freundin des Angeklagten entdeckte die Filmaufnahmen, als sie nach Beweisen für die Untreue ihres Lebensgefährten suchte und alarmierte die Polizei.
Vergewaltigungsprozess in Duisburg: Gift-Sachverständiger sah keinen Beweis
Einen weiteren Anklagepunkt bestritt der Wanheimerorter dagegen. Die Staatsanwaltschaft glaubte, dass der 36-Jährige seinen schlafenden Sohn betäubt hatte, um sich ungestört an ihm vergehen zu können. In einer Haarprobe des Neunjährigen waren Spuren eines Beruhigungsmittels und von Amphetamin gefunden worden.
Ein Sachverständiger sah sich jedoch außerstande, die Aufnahme der Substanzen zeitlich näher einzugrenzen. „Es können mehrere kleine Dosen gewesen sein, oder eine große.“ Es lasse sich nur feststellen, dass das Kind im Oktober Beruhigungsmittel eingenommen habe. Das Präparat sei aber auch in gewöhnlichen Medikamenten für Kinder, beispielsweise gegen Erbrechen, enthalten.
Unklar sei auch, auf welche Weise das Amphetamin sich in den Haaren abgelagert habe, so der Experte für giftige Substanzen weiter. Es müsse nicht zwangsweise über die Schleimhäute oder den Verdauungstrakt aufgenommen worden sein.
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Die geringen Spuren könnten auch daher stammen, dass das Kind mit Flächen in Kontakt kam, auf denen Reste des Stoffs vorhanden waren. Oder dass der Angeklagte, der regelmäßig Drogen konsumierte, Spuren davon an den Händen hatte, die durch Berührung in die Kopfhaut eindrangen und sich so in den Haaren niederschlugen.