Duisburg. Wegen mehrerer Angriffe auf Frau und Tochter stand ein Duisburger (67) vor dem Amtsgericht. Der Wanheimerorter bestritt die Vorwürfe.
Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein 67 Jahre alter Mann aus Wanheimerort vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Zwischen Mai und September 2021 soll er in mehreren Fällen seine deutlich jüngere Ehefrau misshandelt haben. Auch seine inzwischen 16 Jahre alte Tochter soll er aus nichtigem Anlass gewürgt haben.
Bekannte sollen den Angeklagten gefragt haben, warum seine Frau und er nicht gemeinsam einkaufen würden. Daraufhin soll er der in zweiter Ehe Angetrauten eine Riesen-Szene gemacht haben: Die Aufforderung, sie solle sich künftig nach dem richten, was er für richtig halte, und sie solle nicht mehr ohne seine Erlaubnis aus dem Haus gehen, soll der Angeklagte durch Schläge und Würgen unterstrichen haben.
Duisburger soll seine Frau mit Wasserkocher attackiert haben
Als die Gattin dennoch wieder einmal allein unterwegs war, soll er sie nach ihrer Rückkehr mit einem Wasserkocher attackiert haben. Er soll versucht haben, sie mit kochendem Wasser zu überschütten. Die damals 14-jährige Tochter soll er gewürgt haben, weil er sie verdächtigte, ihm Geld gestohlen zu haben.
Dabei gab es für das Verschwinden des Geldes eine ganz andere Erklärung. „Ich habe Alzheimer“, behauptete der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung. „Die Leute, die mich angezeigt haben, sollen hierher kommen und als Zeugen aussagen“, forderte der 67-Jährige, der jede Schuld bestritt. „Und Atteste haben sie auch nicht vorgelegt.“
Zeuginnen machten einen Rückzieher
„Diese Leute sind ihre Frau und ihre Tochter“, korrigierte der Vorsitzende. Und er wunderte sich, wie genau der Angeklagte sich in dem Fall auskannte. „Ich bin auch überzeugt davon, dass sie genau wissen, dass ihre Frau und ihre Tochter nicht kommen werden.“ Die beiden hatten – mit Hilfe eines Anwalts – dem Gericht nämlich schriftlich mitgeteilt, dass der Angeklagte der beste Ehemann und Vater der Welt sei und sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen würden.
Der Vorsitzende hatte ihnen geantwortet, dass sie gar nicht erst zur Verhandlung kommen müssten. Und auch, wenn ihm dabei nicht ganz wohl war, sah er keine Möglichkeit mehr, dem Angeklagten irgendeine Schuld nachzuweisen.
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Auf Antrag der ebenfalls wenig begeisterten Staatsanwältin wurde das Verfahren eingestellt. Auf Kosten der Staatskasse.