Duisburg. Über Jahre verging sich ein 59-Jähriger aus Duisburg an einem Stiefkind und zwei leiblichen Töchtern. Vor Gericht äußerte er sich jetzt dazu.
Zwischen 2015 und 2021 verging sich ein Hamborner in mindestens 13 Fällen an einem Stiefkind und zwei leiblichen Kindern. Die drei Mädchen waren zu Beginn der Übergriffe zwischen 5 und 7 Jahre alt. Immerhin eines ersparte der Angeklagte bei der Verhandlung in Duisburg den heute elf bis 16 Jahre alten Opfern: Das Geständnis des 59-Jährigen machte eine Aussage der jungen Zeuginnen vor dem Landgericht überflüssig.
Die ersten drei Taten hatten sich gegen das Stiefkind gerichtet, das die zweite Ehefrau des Angeklagten in die Beziehung mit einbrachte. Mehrfach hatte der Angeklagte das Mädchen beim Kuscheln im Intimbereich berührt. Bei dem letzten Übergriff lockte er das Kind mit Süßigkeiten ins Schlafzimmer.
Duisburger verlor seinen Job an zwei Düsseldorfer Schulen
Die übrigen sechs Taten beging der Vater an seinen zwei leiblichen Töchtern. In mehreren Fällen waren vermeintliche Kitzelspiele zu sexuellem Missbrauch entartet. In einem Fall setzte der Mann eine Spielzeugfigur ein, um die jüngere Tochter zu locken.
In zwölf Fällen blieben die Handlungen des Angeklagten im unteren Bereich des Straftatbestands. Eine Tat wurde als schwerer sexueller Missbrauch gewertet. Das Ganze endete erst, als seine Frau ihn 2021 mit den Kindern verließ. Wenig überraschend verlor der 59-Jährige mit Anklageerhebung auch seinen Job: Seit acht Jahren war er als Schulbegleiter an zwei Düsseldorfer Schulen tätig.
Der 59-Jährige tat sich zu Beginn der Verhandlung schwer damit, sein Fehlverhalten einzuräumen. Das Gericht und der Staatsanwalt spielten mit offenen Karten: Nur mit einem Geständnis könne der Angeklagte seine Lage verbessern. Eine Bewährungsstrafe sei aber auch dann nicht im Bereich des Möglichen. Die Vorstellung, selbst mit einem Geständnis weiter für längere Zeit hinter Gittern bleiben zu müssen, versetzte den gesundheitlich schwer angeschlagenen Mann erkennbar in Grausen.
59-Jähriger muss drei Jahre ins Gefängnis
Nach längerer Zeit der Beratung mit seinem Verteidiger trug der schließlich ein Geständnis für seinen Mandanten vor: „Alle Taten haben sich so ereignet, wie es in der Anklage beschrieben ist.“ Dem Angeklagten falle es schwer, sich mit den mit so viel Scham behafteten Taten auseinanderzusetzen. „Es tut ihm Leid, dass er den Mädchen so etwas angetan hat – und damit letztlich auch sein eigenes Leben zerstört hat.“
Mit leiser, zeitweise kaum verständlicher Stimme, versuchte der Angeklagte selbst, die Taten irgendwie zu erklären. Er sprach von Ehe- und Erziehungsproblemen. Doch am Ende musste er zugeben: „Ich kann es selbst nicht verstehen.“
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Die Kammer verurteilte den bislang nicht vorbestraften Mann zu drei Jahren Gefängnis. Gleichzeitig verschonte es ihn von der Untersuchungshaft. So kann er bis zum Antritt der Strafhaft seine Angelegenheiten regeln.