Duisburg. Wegen Diebstahls stand ein Duisburger (44) vor Gericht. Er hatte sich in einem Hotelzimmer mit einer Frau verabredet, doch alles kam anders.
Wegen eines ungewöhnlichen Diebstahls stand ein 44-Jähriger aus Hochfeld vor der Strafrichterin. Laut Anklage war er am frühen Morgen des 17. September 2022 mit einer Frau in einem preiswerten Hotel am Hauptbahnhof verschwunden. Dann jedoch soll er den bereits gezahlten Liebeslohn und auch das Geld der Frau, das die vorher schon in ihrer Geldbörse hatte, mitgenommen haben.
Der Angeklagte berichtete, er habe zu der Frau über eine einschlägige Internet-Plattform Kontakt aufgenommen. Die Frau sei mit einem Taxi aus Gelsenkirchen gekommen. „Ich habe das bezahlt.“ Ebenso die alkoholischen Getränke, mit denen man sich eindeckte, bevor man sich um 5.45 Uhr digital eincheckte.
Zeugin war vor Duisburger Gericht keine große Hilfe
„Ich habe die vereinbarten 300 Euro auf das Bett gelegt“, erinnerte sich der 44-Jährige. Die Frau habe eine Menge wirres Zeug erzählt. „Und dann ist die einfach eingeschlafen. Ich habe die Sache dann abgeblasen und bin abgehauen.“ Noch bevor er das Hotel verlassen konnte, sei die Zeugin wohl aufgewacht und habe ein riesiges Geschrei veranstaltet.
Die 44-Jährige – dürr und furchtbar nervös – redete schon ohne Punkt und Komma, bevor sie überhaupt auf dem Zeugenstuhl saß. „Der hat das Geld, das er mir vorher gegeben hatte, aus meiner Handtasche genommen. Und das andere Geld war auch weg. Dabei waren 300 Euro plus 100 Euro Taxi-Kosten vereinbart!“
2400 Euro Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Sie verstehe selbst nicht, wieso sie eigentlich eingeschlafen sei, wunderte sich die Zeugin. „Ich habe doch vorher Kokain genommen.“ Aber vielleicht habe das ja was mit ihrer psychischen Erkrankung zu tun. Staatsanwalt und Strafrichterin fanden es schwierig, die Sache aufzuklären. Mit Blick auf einen weiteren Vorwurf wurde dieser Anklagepunkt eingestellt.
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Verurteilt wurde der Angeklagte wegen eines ganz anderen Delikts, Fahren ohne Fahrerlaubnis. „Meine Frau kam mit dem Einparken nicht zurecht“, entschuldigte sich der Vater von vier Kindern. „Ich habe den Wagen nur ein Stück zurückgesetzt.“ Genau in dem Moment sei die Polizei gekommen. Da der Mann erst einen Monat zuvor wegen einer ganz ähnlichen Tat verurteilt worden war, muss er nun 2400 Euro (120 Tagessätze zu je 20 Euro) Strafe zahlen.