Duisburg. Ein Duisburger (23) überfiel Taxis, an deren Steuer Frauen und ältere Fahrer saßen. Nun fiel das Urteil gegen den Serienräuber aus Neuenkamp.

Mit einem vergleichsweise deutlichen Urteil endete nach fünf Verhandlungstagen der Prozess gegen einen Taxi-Räuber aus Neuenkamp. Das Duisburger Landgericht verurteilte ihn wegen zweifacher besonders schwerer räuberischer Erpressung, Diebstahl und bewaffnetem Diebstahl zu fünfeinhalb Jahren Haft. Zugleich ordnete die Strafkammer die Unterbringung des 23-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.

Dem Angeklagten war eine Reihe von Überfällen auf Taxis und auf Sparkassenkunden, die gerade an Automaten Geld gezogen hatten, zur Last gelegt worden. Offenbar hatte der Täter es in den letzten Wochen des Jahres 2022 vor allem auf Frauen und ältere Menschen abgesehen.

Mehrere Überfälle auf Taxi-Fahrer in Duisburg

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 27. November eine 58 Jahre alte Taxifahrerin in Hochfeld mit einem Messer bedrohte und ihr die Tageseinnahmen raubte. Am 19. Dezember geschah einer Kollegin genau das Gleiche: Von der Rückbank aus hielt ihr der Angeklagte ein Messer an den Bauch und erbeutete so 300 Euro.

Weniger gewalttätig waren zwei weitere Taten: Der Angeklagte verwickelte einen 73-jährigen Taxifahrer in ein Gespräch und stahl ihm die Tasche mit Papieren und Bargeld aus der Ablage in einer Türe des Fahrzeugs. Bei einem weiteren Diebstahl setzte der Mann zwar keine Waffe ein, hatte sie aber griffbereit in der Tasche gehabt.

Nach erfolgreicher Therapie winkt die Freiheit

Zwei weitere Anklagepunkte – einer 72-Jährigen hatte der 23-Jährige in Hochfeld nach einem Sparkassenbesuch das gerade abgehobene Geld abgenommen, einen 71-jährigen Taxifahrer konnte er bei einem Raubversuch nicht einschüchtern und flüchtete – wurden eingestellt. Sie hätten am Strafmaß aber ohnedies kaum noch etwas verändert.

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Aufgrund der Drogensucht des Angeklagten wurde seine Unterbringung angeordnet. In wenigen Monaten wird der Neuenkamper in eine geschlossene Entziehungsanstalt umziehen können. Ist die Therapie erfolgreich, könnte der 23-Jährige bereits nach der Hälfte der ausgeurteilten Strafe wieder auf freien Fuß kommen.