Duisburg. Ein Trio hat im April 2022 eine Spielhalle in Duisburg-Wanheimerort überfallen. Das sagte der Fahrer (26) des Fluchtwagens vor Gericht.
Allmählich nähert sich die Justiz der vollständigen Aufklärung eines Überfalles, der sich am 19. April 2022 in einer Spielhalle an der Wanheimerorter Fischerstraße ereignete. Drei der Beteiligten wurden in drei verschiedenen Verfahren vor dem Duisburger Landgericht und dem Jugendschöffengericht bereits zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Mit einem 26-jährigen Angeklagten stand nun der Fahrer des Fluchtwagens vor dem Landgericht.
Auf Bitten eines guten Freundes hatte er in der Tatnacht mehrere junge Männer durch Duisburg kutschiert. Man steuerte Cafés und Spielhallen an. Zuletzt landete man vor der Spielhalle an der Fischerstraße. Laut Anklage waren drei Fahrgäste ausgestiegen, hatten maskiert die Spielhalle betreten und eine Angestellte mit Pistolen bedroht. Dass es nur ungeladene Schreckschusswaffen waren, konnte die Aufsicht nicht ahnen.
Angeklagter in Duisburg: „Erst hinterher habe ich gemerkt, was los war“
Die Räuber erbeuteten nicht nur 500 Euro aus der Kasse, sondern auch noch 40 Euro aus der Geldbörse der Aufsicht und ihr Handy sowie 150 Euro und ein weiteres Handy des einzigen Gastes, der sich zur späten oder besser frühen Stunde noch in der Spielhalle aufhielt.
Ihm sei es nicht verdächtig vorgekommen, beteuerte der Angeklagte, dass sein Freund ihn gebeten habe, die Truppe, die sich unterwegs mehrfach mit Kokain versorgt habe, zu fahren. Erst als die jungen Männer mit Geld und Mobiltelefonen in den Händen nach kurzer Zeit wieder aus der Spielhalle kamen, habe er gewusst, was gerade geschehen sei.
26-Jähriger nahm 50 Euro aus der Beute als Aufwandsentschädigung an
Das hielt den 26-Jährigen, der Ende 2022 in seiner Heimat Bulgarien festgenommen worden war, aber nicht davon ab, die jungen Männer hinterher zu einer Wohnung zu fahren. „Sie haben mir gesagt, ich hätte ja nichts mit dem Überfall zu tun.“ Deshalb wies er auch die 50 Euro nicht zurück, mit denen einer der Täter seine Mitwirkung entlohnte. „Das war Spritgeld.“
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Die Strafkammer sah das ein wenig anders. Sie wertete das, was der Angeklagte getan hatte, als Beihilfe zum schweren Raub.
Allerdings sah das Gericht den Tatbeitrag des 26-Jährigen, der den äußeren Geschehensablauf eingeräumt hatte, als vergleichsweise niedrig an. Damit wurde der 26-Jährige genau so bestraft wie ein im Januar verurteilter Haupttäter. Der hatte den Angeklagten übrigens bei seiner strafmildernd wirkenden Lebensbeichte als Planer des Unternehmens beschuldigt. Das allerdings hielt die Kammer nur für recht kreativ.