Duisburg. Wegen Untreue stand ein Duisburger (30) vor dem Amtsgericht. Er steckte bei zwei Autohändlern 150.000 Euro Kundengelder in die eigene Tasche.
Seine Aufgaben als Autoverkäufer bei einer Firma am Ruhrdeich hatte ein 30-jähriger Mann aus dem Dellviertel offenbar recht eigenwillig interpretiert. Zwar war er ein guter Verkäufer, doch Zahlungen der Kunden landeten in vielen Fällen in seiner eigenen Tasche. Allerdings offenbarte der Angeklagte vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz auch ein spannendes Motiv.
Nachdem die Sache bei dem Autohändler in Duisburg – wenig verwunderlich – aufgekippt war, hatte der 30-Jährige sein kriminelles Tun bei einer Firma in Krefeld fortgesetzt. Insgesamt räumte er vor dem Schöffengericht 19 Fälle ein, in denen er Baranzahlungen von Kunden zwischen 1000 und 34.000 Euro nicht in die Firmenkasse eingezahlt hatte. Gesamtschaden: fast 160.000 Euro.
Angeklagter aus Duisburg wollte kleinem Bruder helfen
Den Hintergrund der Veruntreuung erläuterte der Verteidiger des Duisburgers: Für den Angeklagten, der keinen Kontakt zu seinem Vater hatte und dessen Mutter früh verstarb, war der kleine Bruder der wichtigste Verwandte. Und so sah er sich in der Pflicht, dem Jüngeren zu helfen, als der in Schwierigkeiten geriet.
Grund war eine Ehe, die der Bruder innerhalb der kurdischen Gemeinde eingehen wollte. Doch das Verlöbnis scheiterte. Gemäß ihrer Tradition forderten die in ihrer Ehre gekränkten Eltern der jungen Frau daraufhin eine Geldentschädigung von 50.000 Euro. Geld, das weder der Bruder noch der Angeklagte hatten.
Geldhaie kannten keine Gnade
Auch das Kreditlimit bei seiner Hausbank sei schnell überschritten gewesen, erklärte der 30-Jährige. Deshalb habe er sich an einen Kredithai in Marxloh gewandt, der zunächst schlappe zehn Prozent Zinsen pro Quartal forderte. Als der Angeklagte das erste Mal in Verzug geriet, wurden es zehn Prozent pro 14 Tage. „Ich wünsche das keinem, was ich da durchgemacht habe“, so der Angeklagte. Er sei bedroht und misshandelt worden. Als Beweis zeigte er zahlreiche Narben am rechten Unterarm. Deshalb habe er keinen anderen Weg gesehen, als das Geld schlicht zu stehlen.
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Auch wenn das Gericht skeptisch blieb, so ging es am Ende doch zugunsten des Angeklagten davon aus, dass die Geschichte nicht zu widerlegen war. Trotz des langen Tatzeitraums, der von Juni 2020 bis Mitte 2021 reichte, und trotz des hohen Schadens gab es dem Angeklagten eine Chance: Eine zweijährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Den Kredithai ist der Angeklagte inzwischen los, die Beute muss er allerdings nun auch zurückzahlen.