Duisburg. Wegen des Überfalls auf eine Spielhalle in Wanheimerort steht ein Duisburger (22) vor Gericht. Eine Mitarbeiterin (51) berichtet von den Folgen.

Eine Angestellte in einer Spielhalle in Duisburg-Wanheimerort schöpfte zunächst keinen Verdacht, als drei junge Männer am Morgen des 19. April 2022 in das Ladenlokal an der Fischerstraße stürmten. Schließlich trugen ja viele Menschen ständig Corona-Masken. Der Schrecken durchfuhr die Frau erst, als das Trio Pistolen zog und Geld forderte. Einer der Täter, ein 22 Jahre alter Duisburger, stand nun wegen schweren Raubes vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Angestellte öffnete am Tattag wie verlangt die Kassenschublade. Doch die paar Hundert Euro darin reichten den Räubern nicht. Sie nahmen der Frau auch noch ihr Handy und die private Geldbörse ab und forderten einen Kunden auf, ebenfalls sein Geld herauszurücken. Der allerdings hatte sein Portemonnaie blitzschnell hinter einem Automaten verschwinden lassen, so dass er nur ein bisschen Kleingeld los wurde. Dann flüchtete das Trio und sprang in einen Fluchtwagen, der von einem vierten Mann gesteuert wurde.

Angeklagter gestand Tat rückhaltlos ein

Der Angeklagte gestand die Tat rückhaltlos ein: „Ich habe in die Kasse gegriffen und der Frau die Geldbörse abgenommen“, gab er zu. Und auch den Fluchtwagen hatte er besorgt. Er gehörte seinem Vater. Das Fluchtauto war möglicherweise der Hauptgrund für die jüngeren Mittäter gewesen, den 22-Jährigen mit auf die Raubtour zu nehmen. Er habe zuerst gar nicht mit hinein gehen wollen, so der 22-Jährige. Doch die falschen Freunde, die demnächst wegen deutlich mehr Taten vor der Jugendkammer stehen, wollten auf den kräftig gebauten Mittäter wohl nicht verzichten.

Für die 51-jährige Spielhallenaufsicht war die Zeit nach dem Überfall ein Graus. „Ich konnte mehr als zwei Monate lang nicht arbeiten, habe mich zu Hause verkrochen.“ Sie gehe inzwischen ihrer alten Arbeit wieder nach, berichtete die Zeugin unter Tränen. „Aber die Angst bin ich bis heute nicht losgeworden. Ich werde wohl ohne professionelle Hilfe nicht auskommen.“

Zeugin wies die Entschuldigung nicht zurück

Der Angeklagte hörte mit gesenktem Kopf zu. Seine Entschuldigung schien glaubhaft und er unterstrich das durch die Zahlung eines symbolischen Schmerzensgeldes von 500 Euro. Die Zeugin wollte die Entschuldigung nicht zurückweisen. „Aber leider macht das die Sache nicht ungeschehen“, meinte sie leise.

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Die Juristen fanden am Ende der Beweisaufnahme viele Punkte, die für den Angeklagten sprachen: Geständnis, fehlende Vorstrafen, tätige Reue. Die verwendeten Gas-Pistolen waren nicht geladen gewesen. Dass die zweijährige Haftstrafe gegen den 22-Jährigen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, war allerdings eher auf eine positive Sozial- und Legal-Prognose zurückzuführen. Wie schon seit seinem Schulabschluss geht der junge Mann einer geregelten Tätigkeit nach und die Kammer wollte hoffen, dass es sich um eine einmalige Tat handelte.