Duisburg. Wegen einer langen Reihe von Einbruchsdiebstählen stand ein Duisburger (34) vor Gericht. Nach vier Verhandlungstagen fiel jetzt ein Urteil.

Autos und Keller waren die bevorzugten Orte, zu denen sich ein süchtiger Duisburger Zugang verschaffte, um nach Beute zu suchen, die er in Drogen umwandeln konnte. Zwischen Ende 2019 und Juli 2022 beging der 34-Jährige mindestens 18 Taten im rechtsrheinischen Teil Duisburgs. Für die wurde er nun zu einer vergleichsweise milden Gefängnisstrafe verurteilt.

In der Altstadt, im Dellviertel, in Duissern, Wanheimerort, Huckingen und in Obermeiderich schlug der Angeklagte zu. Er brach mittels Steinwurf in eine Schaufensterscheibe in ein Elektronik-Geschäft ein, stahl mehrere Fernseher. Auch aus einer Wohnung ließ er schon einmal etwas mitgehen. Seine Hauptobjekte allerdings waren Autos und Keller.

34-Jähriger aus Duisburg gab die Vorwürfe weitgehend zu

Aus Letzteren schleppte er heraus, was er irgendwie glaubte, zu Geld machen zu können: Spielekonsolen, Fernseher und andere Elektronikartikel, die wohl nicht mehr zu den neuesten Modellen zählten. In Autos fand er Kleingeld und einen Haufen Sonnenbrillen. Doch unvorsichtige Fahrerinnen und Fahrer ließen dort auch Schmuck, Armbanduhren und Geldbörsen mit Bargeld und EC-Karten liegen.

Zunächst hatte der Mann noch eine Wohnung im Duisburger gehabt. Doch die verlor er, lebte zuletzt mehr oder weniger auf der Straße. Da konnte er bei seinen Einbrüchen auch schon mal einen Koffer oder Lebensmittelkonserven gebrauchen. An vier Taten hatte sich der Angeklagte zu Beginn des Prozesses noch einigermaßen erinnern können. Er gab sie unumwunden zu. Auch die übrigen Diebstähle wollte er nicht bestreiten. „Ich brauchte Geld für Drogen, habe praktisch jeden Tag geklaut.“

Gedächtnisprobleme des Angeklagten machten lange Beweisaufnahme nötig

Genau erinnern konnte sich der Angeklagte an viele Fälle aber nicht mehr. Das Gericht benötigte vier Verhandlungstage, um die lange Serie aufzuklären. Der größte Teil der ursprünglich 23 angeklagten Taten konnte dem 34-Jährigen bewiesen werden. Einige wurden nur als einfache Diebstähle gewertet, einige aber auch als bewaffneter Diebstahl, weil der Angeklagte dabei neben einem Schraubendreher auch ein Messer dabei hatte.

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Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis kam der Angeklagte vergleichsweise glimpflich davon. Dabei spielten vor allem sein Geständnis und der Umstand, dass ihn die Sucht zu den Taten trieb und er deshalb in der Regel nur eingeschränkt schuldfähig war, die größte Rolle.