Duisburg. Wegen Raubes eines Hundes stand ein Paar aus der Duisburger Trinkerszene vor dem Amtsgericht. Nach zwei Prozesstagen fiel jetzt das Urteil.

„Rowdy“ geht es gut. Der Mischlingshund, der in der Trinkerszene von einem zum anderen wanderte, um die Chancen beim Betteln zu erhöhen, lebt inzwischen bei einem älteren Ehepaar. Zuvor hatte er am 11. September 2022 unter dramatischen Umständen zuletzt den Besitzer gewechselt. Am Friedrich-Wilhelm-Platz wurde sein zeitweiliges Frauchen niedergeschlagen und „Rowdy“ musste mit einer 30-jährigen Hochfelderin mitgehen. Das Amtsgericht verurteilte sie nun wegen Körperverletzung und Diebstahls zu 13 Monaten Gefängnis.

Die zweitägige Hauptverhandlung hatte keinen Zweifel daran gelassen, dass die Angeklagte die Geschädigte mehrfach über eine niedrige Mauer schubste. Danach hatte sie den Hund mitgenommen. Was das Gericht allerdings nicht als Raub, sondern nur als Diebstahl wertete.

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Offenbar hatte die 30-Jährige, die ohnedies der Meinung war, dass der Hund bei seinem zeitweiligen Frauchen nicht gut aufgehoben war, nur den günstigen Umstand genutzt, dass die Geschädigte sich nicht mehr wehren konnte.

Duisburger Trinkerszene: Prozess um Messerstich trennte Paar wohl endgültig

Erst vor einigen Wochen war die 30-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie ihren Noch-Ehemann bei einem Trinkgelage in der Altstadt durch einen Messerstich verletzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dass das Paar bereits getrennt lebte, hatte den Mitangeklagten offenbar nicht daran gehindert, seiner Frau bei dem Vorfall am Friedrich-Wilhelm-Platz zu helfen. Genau genommen versetzte er der Geschädigten, die gerade den Hund losgeworden war, abschließend noch einmal einen kräftigen Faustschlag. Mit der Wegnahme des Hundes habe er aber nichts zu tun gehabt, so das Schöffengericht.

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Dafür aber mit weiteren Taten, die der 45-Jährige teils gestand, teils bestritten hatte. Am Ende aber war das Gericht davon überzeugt, dass er in einem Supermarkt eine DVD stahl und dabei dummerweise auch noch ein Messer und eine Dose Pfefferspray mit sich herum trug. Am Hauptbahnhof hatte er einen Mann zu treten versucht, weil er ihn nicht leiden konnte. Und Polizisten hatte er als „Spackos“ tituliert.

45-Jähriger stand stets unter Alkohol

Bei allen Taten stand der 45-Jährige kräftig unter Alkohol. Er wurde blass, als ein psychiatrischer Sachverständiger ihm eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt in Aussicht stellte. Der Angeklagte entspannte sich jedoch wieder, als der Gutachter einschränkte, dass bei ihm alle Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorlägen, es allerdings an einer Erfolgsaussicht mangele und daher keinen Sinn machte.

Das Urteil freute den Angeklagten dennoch nicht:

Unter Einbeziehung einer bestehenden Strafe wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und Beleidigung zu insgesamt zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Am meisten schien den 45-Jährigen zu ärgern, dass seine bislang in Untersuchungshaft sitzende Frau einstweilen auf freien Fuß gesetzt wurde. Der Gedanke, ihr demnächst auf der Straße zu begegnen, schien dem Angeklagten extrem unangenehm zu sein.