Duisburg. Wegen Raubes steht ein Noch-Ehepaar aus Duisburg vor dem Amtsgericht. Vor einer Woche war sie auch schon Angeklagte, er aber der Geschädigte.

„Rowdy“ heißt der Hund, um den es aktuell vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz geht. Das arme Tier landete in der Trinkerszene und wechselte relativ unsanft am 11. September 2022, mal wieder den Besitzer. Ein Ehepaar soll am Friedrich-Wilhelm-Platz eine Frau attackiert und ihr den struppigen Mischling abgenommen haben. Die Anklage lautet auf Raub.

Erst vor einer Woche hatten sich die Noch-Eheleute vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz getroffen. Da saßen sie allerdings nicht gemeinsam auf der Anklagebank. Der 45-Jährige aus Duissern war Zeuge und Geschädigter. Die 30-jährige Hochfelderin wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie dem bereits getrennt lebenden Ex beim gemeinsamen Alkoholkonsum ein Messer in den Rücken stach.

30-Jährige gibt Gewalt gegen Hunde-Betreuerin zu

Immerhin soll die Beziehung trotzdem auch drei Monate nach dieser gefährlichen Körperverletzung noch so weit intakt gewesen sein, dass es für einen gemeinsamen Raub reichte. Der Hund, um den es ging, fristete bis dahin ein relativ trauriges Leben. „Der war nur eine Schnorrhilfe“, so fasste es ein Verteidiger zusammen. Und das Tier wurde reihum weitergereicht, wenn gerade mal wieder jemand ins Gefängnis musste.

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Die Angeklagte gibt zu, dass sie die Geschädigte verletzte. Und auch, dass sie den Hund mitnahm, der zuvor mehrfach von seiner aktuellen Betreuerin misshandelt worden sein soll. Allerdings ging es bei der Gewaltanwendung gegen die Frau wohl weniger um das Wohl des Vierbeiners, der zu seinem Glück inzwischen bei einem älteren Paar lebt, sondern um zuvor ausgetauschte Beleidigungen und Bedrohungen. Der Noch-Gatte der 30-Jährigen will von all dem nicht so viel mitbekommen haben. „Weil ich gerade anderweitig beschäftigt war.“ Mehr will er nicht sagen, weil sich ja niemand selbst belasten muss.

Bunter Strauß weiterer Vorwürfe gegen 45-Jährigen

Eine zweite Anklage wirft ihm noch weitere Taten vor. Er soll bei einer Durchsuchung im Polizeigewahrsam an der Düsseldorfer Straße einen Schlagring in der Tasche gehabt haben. Beim Diebstahl in einem Supermarkt erwischt, soll der 45-jährige Mitarbeiter des Geschäfts übel beleidigt haben. Vor dem Hauptbahnhof soll er einem Zeugen das Knie in den Leib gerammt und Polizisten kurz danach als „Spackos“ tituliert haben.

Die Erinnerung lässt den Angeklagten an vielen Stellen im Stich. „Ich trinke ja auch viel Alkohol“, entschuldigt er sich. Aber einen Diebstahl? „Ich hatte 350 Euro in der Tasche. Warum sollte ich da klauen?“ Die Körperverletzung am Hauptbahnhof gibt er unumwunden zu. „Weil der Typ mich nervt. Und ich wollte den nicht schlagen“, begründet der 45-Jährige den Einsatz seines Knies. Man darf auf den zweiten Verhandlungstag Mitte Mai gespannt sein.