Duisburg. Eine 30-Jährige stach ihrem Noch-Ehemann (45) in der Altstadt nach einem Streit ein Messer in den Rücken. Wie das Gericht sie nun verurteilt hat.

Nicht zum ersten Mal hatte ein bereits getrennt lebendes Ehepaar am Abend des 22. Juni 2022 Streit. Woran der Alkohol, der in der Wohnung des Mannes in der Altstadt konsumiert wurde, vermutlich nicht ganz unschuldig war. Was sie von ihrem Noch-Gatten hielt, machte die 30-Jährige aus Hochfeld auf drastische Weise deutlich: Sie stach ihm ein Messer in den Rücken.

Wegen gefährlicher Körperverletzung stand die Hochfelderin nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Wobei sie wohl Glück hatte, dass die Anklagebehörde die Tat nicht als versuchten Totschlag im gleichen Gebäude vor der Schwurgerichtskammer anklagte. Zu dem Vorwurf wollte sich die 30-Jährige allerdings nicht äußern.

45-Jähriger drehte sich zur Wohnungstür, als 30-Jährige zustach

„Wir hatten eine On-Off-Beziehung“, berichtete der Geschädigte im Zeugenstand. „Damals waren wir gerade mal wieder zusammen.“ Allerdings nur bis zum Tatabend.

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„Wir haben uns wegen irgendwas gestritten“, erinnert sich der 45-Jährige. Er habe die Frau aufgefordert, seine Wohnung zu verlassen und sich zur Tür umgedreht. „Da hat sie ein Messer genommen, das vorher auf dem Tisch lag, und hat es mir in den Rücken gestochen. Dann ist sie an mir vorbei aus dem Haus gerannt.“

Er selbst sei noch bis zur Wohnung des Nachbarn gekommen. „Unterwegs ist das Messer rausgefallen. Dann bin ich zusammengebrochen.“ Mit einer drei Zentimeter breiten und zwei Zentimeter tiefen Wunde zwischen den Schulterblättern musste der Verletzte fünf Tage im Krankenhaus zubringen. „Jetzt ist die Beziehung komplett beendet“, stellt der Zeuge klar.

Nachbar fand Verletzten vor der Tür und rief Polizei und Krankenwagen

Ein Nachbar hatte den Verletzten auf seiner Fußmatte gefunden und rief den Krankenwagen. Ein weiterer Zeuge will unmittelbar zuvor den Schrei eines Mannes gehört haben: „Ich bringe Dich um.“ Er wisse aber nicht, woher das gekommen sei, so der 51-Jährige. Die Verteidigerin forderte Freispruch. Sie glaubte, ihre Mandantin habe sich nur gegen Gewalttätigkeiten ihres Gatten gewehrt.

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„In der Juristerei geht es nicht um das, was man sich vorstellen kann, sondern um das, was man sicher feststellen kann“, dozierte die Vorsitzende des Schöffengerichts in der Urteilsbegründung. Das Gericht kam dem Strafantrag des Staatsanwaltes nach und verurteilte die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu 18 Monaten Gefängnis. Zur Tatzeit hatte die bereits erheblich vorbestrafte 30-Jährige schon zweifach unter Bewährung gestanden. Ihr Aufenthalt hinter Gittern wird sich daher noch um zehn Monate verlängern.