Duisburg. Zwei Häuser an der Charlottenstraße verwildern. Doch der Verfall könnte bald ein Ende haben: Bekommt Duisburgs Rotlichtviertel ein neues Bordell?
Sie zählen zu den vergessenen Orten im Duisburger Rotlichtviertel: Zwei Altbauten an der Charlottenstraße. Bewohnt werden die Häuser schon lange nicht mehr. Zur Sicherung vor herabfallenden Teilen sind die Gehwege vor den einst prächtigen Bauten mit Bauzäunen gesichert. Hinter der Absperrung wuchert Wildwuchs, Müll findet seinen Weg durch die Metallstreben. Der Anblick des Verfalls könnte aber bald ein Ende haben – und die baufälligen Wohnhäuser stattdessen einem neuen Bordell weichen.
Diese Entwicklung legt ein Inserat der LBS Immobilien GmbH NordWest nahe. In der Anzeige wird ein „Gewerbeobjekt mit 42 gewerblich zu vermietenden Zimmern“ angepriesen, das nach dem Abriss zweier Gebäude an der Charlottenstraße entstehen könnte. Entsprechende Genehmigungen zur Errichtung sowie des Gaststättenbetriebs liegen laut der Beschreibung vor.
Verwahrloste Häuser im Rotlichtviertel: Neues Bordell nach Abriss?
Als Preis werden 379.900 Euro aufgerufen. Noch vor wenigen Wochen wurde das Vorhaben mit 982.900 Euro projektiert. Welche Leistungen inkludiert sind – Kauf des Grundstücks, Abriss der Wohnhäuser, Bau der Gewerbeimmobilie – ist dabei unklar. Auf Nachfrage der Redaktion teilt ein Sprecher der LBS West mit, „dass der Eigentümer keine Freigabe für die Weitergabe von Informationen zum Objekt“ erteilt habe. Eine weitere Anfrage der Redaktion blieb unbeantwortet.
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Laut Auskunft des Amtsgericht Duisburg und der Eintragung im Grundbuch gilt eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf als Eigentümerin der Immobilien an der Charlottenstraße 58 und 60. Ein herausragendes Interesse scheinen die Besitzer dabei nicht an den Wohnhäusern zu haben: Der Zustand ist miserabel.
Zur Mittagszeit im Frühling, während mehrere Männer bei den Laufhäusern in der Umgebung ein- und ausgehen, stehen die Fenster der Wohnhäuser weit aufgerissen. Einige Scheiben sind zerschlagen. Alte Gardinen wehen im Wind. Die Türen sind verriegelt. Überall sind Vandalismusschäden sichtbar. Hinter der Absperrung ist ein kleines Biotop im Vergnügungsviertel entstanden.
Stadt Duisburg sicherte Häuser im Zuge einer Ersatzvornahme
Als verantwortlich für den Zustand einer Immobilie gilt der Eigentümer, teilt die Stadt Duisburg mit. Die Bauordnung schreitet jedoch ein, wenn es sich um eine Gefahr für Leib und Leben handelt. „Liegt eine solche Gefahr vor, wird erst einmal der Eigentümer aufgefordert, sein Gebäude entsprechend zu sichern“, informiert ein Stadtsprecher.
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Kommt ein Eigentümer dieser Aufforderung jedoch nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach, wird die Stadt im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme tätig. „Die Kosten für die Ersatzvornahme werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt“, heißt es weiter. Für beide Immobilien, so erläutert die Stadt, hat die Verwaltung bereits Zwangsmittel ergriffen.
Maßnahmen werden von der Bauaufsicht kontrolliert
Auf den Zustand des Wohnhauses an der Charlottenstraße 58 ist die Verwaltung bereits im Oktober 2018 aufmerksam geworden. Im Zuge der Gefahrenabwehr kam es zur Absperrung des Gehwegs. „Aufgrund der durch einen Brand vorhandenen Schäden im Gebäude wurde dieses gegen Betreten durch eine Versiegelung gesichert“, sagt ein Sprecher.
Das Nachbarhaus ist seit Oktober 2020 unter Beobachtung der Verwaltung. Gefahrenstellen im Haus und auf dem Grundstück wurden im Rahmen einer Ersatzvornahme gesichert. Die Konsequenz: Eine versiegelte Tür sowie ein abgesperrter Gehweg. Die Maßnahmen sollen durch die untere Bauaufsicht in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.
Gewerbeobjekt im Rotlichtviertel: Stadt Duisburg erhält Bauvoranfragen
„Für beide Gebäude wurde bislang der Abbruch weder beantragt noch wurde durch eine Anzeige der Abriss angezeigt“, teilt ein Stadtsprecher mit. Noch ist das Inserat auf der LBS-Seite verfügbar. Ein Interessent, der das Projekt realisiert, scheint noch nicht gefunden. Erste Voraussetzungen für den Bau eines Laufhauses wurden aber geschaffen: „Jedoch liegen uns mittlerweile für die Charlottenstraße 58 und 60 Bauvoranfragen für die Errichtung eines Gewerbeobjektes vor“, ergänzt ein Stadtsprecher.