Duisburg. Wer tötete in Marxloh einen 53 Jahre alten Tankwart in seiner Wohnung? Vor dem Duisburger Gericht endete der Prozess gegen einen 38-Jährigen.

Der Mord an Tankwart Mirsad D. bleibt ein Rätsel. Am 20. April 2022 war der 53-jährige Tankwart mit schweren Kopfverletzungen in seiner Wohnung an der Ottostraße in Marxloh aufgefunden worden. Einen Tag später starb er im Krankenhaus. Nach langwierigen Ermittlungen geriet ein 38 Jahre alter Mann in den Fokus der Ermittlungen. Doch der Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz endete jetzt mit einem Freispruch.

Die Tat muss sich in der Nacht von Ostermontag auf Osterdienstag zugetragen haben. Die Anklage war davon ausgegangen, dass der 38 Jahre alte Bulgare aus Habgier handelte. Er soll mit einem schweren Bierkrug mindestens vier Mal auf den Kopf des 53-Jährigen eingeschlagen haben. Anschließend soll er einen vierstelligen Betrag aus der Wohnung mitgenommen haben. Geld, dass sich in dem Bierkrug befunden haben soll.

Prozess um Mord in Duisburg: Es gab nur eine Reihe von Indizien

Doch mehr als Indizien gab es nicht: Der Angeklagte war kurz nach Ostern 2022 zu Frau und Kind in seine bulgarische Heimat zurückgekehrt. An einem im Wohnzimmer des Getöteten auf dem Boden liegenden Fernseher fand sich ein Fingerabdruck des Angeklagten, eine DNA-Spur war am Deckel des Bierkruges festzustellen. Der Krug selbst blieb verschwunden. Der Staatsanwalt forderte auf dieser Grundlage eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

In dem Eckhaus in Marxloh lebte der Tankwart bis zu seinem Tod.
In dem Eckhaus in Marxloh lebte der Tankwart bis zu seinem Tod. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Doch der Kammer blieben nach neun Verhandlungstagen mehr als nur Zweifel. Das Einzige, was man mit Sicherheit feststellen könne, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung, sei die Tatsache, dass sich der Angeklagte irgendwann einmal in der Wohnung des Getöteten aufgehalten haben muss. Es sei weder klar, ob der Bierkrug überhaupt die Tatwaffe gewesen sei, noch, dass der Getötete darin Geld aufbewahrte. Zeugen hatten berichtet, dass ihm ausgediente Mayonnaise-Gläser als Spardose dienten.

Strafkammer konnte am Ende so gut wie nichts sicher feststellen

An dem am Tatort zurückgebliebenen Bierkrug-Deckel fand sich neben dem Genmaterial des Opfers und des Angeklagten auch noch die Spur einer dritten, unbekannt gebliebenen Person. Dazu könnten die Feststellungen einer Spuren-Expertin passen, die aufgrund der Verteilung der Blutspritzer im Raum ziemlich sicher war, dass sich zum Tatzeitpunkt eine dritte Person im Raum befunden haben müsse.

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Die Angaben eines letzten Zeugen, dem gegenüber der während des Prozesses beharrlich schweigende Angeklagte in der Untersuchungshaft ein Geständnis abgegeben haben soll, erwiesen sich dagegen als wenig belastbar. Er ordnete die Nationalität des Getöteten falsch ein, sprach von einer Blumenvase als Tatwaffe und behauptete, der Angeklagte und der Verstorbene hätten Drogengeschäfte gemacht - wofür die Ermittler allerdings nicht die geringste Spur gefunden hatten.

>>Ermittler mit ungewöhnlichem Schritt

  • Wegen der unklaren Lebensumstände des toten Tankwarts hatten sich Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zu dem ungewöhnlichen Schritt entschieden, den Namen des 53-Jährigen zu veröffentlichen. Dadurch erhoffe sich die Mordkommission mehr Hinweise.
  • Zudem lobten die Ermittler eine Belohnung von 4000 Euro für hilfreiche Informationen aus.

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