Duisburg. Wegen Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie stand ein Rheinhauser (32) vor der Strafrichterin. Große Reue merkte man ihm nicht an.
Wegen Verschaffens, Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Aufnahmen stand ein 32-Jähriger aus Rheinhausen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Im Jahr 2022 hatte er einschlägige Bilder verschickt, empfangen und auf einem Smartphone gespeichert. Allerdings hielt sich die Zahl gegenüber anderen Fällen aus diesem Täterkreis in Grenzen. Deshalb stand der 32-Jährige auch lediglich vor der Strafrichterin.
Die Anklage warf ihm vor, am 14. Mai über den kostenlosen Nachrichtendienst Snapchat an einen unbekannt gebliebenen Empfänger ein Foto verschickt zu haben, auf dem eine 12-Jährige bei sexuellen Handlungen zu sehen war. Ein etwa achtjähriges Kind war auf zwei weiteren Bildern zu sehen, die der Angeklagte sich über den Messenger-Dienst „Knuddels“ beschafft hatte.
Polizei Duisburg fand auf Smartphone 109 Aufnahmen
Als die Polizei am 27. Oktober seine Wohnung durchsuchte, stieß sie auf dem Smartphone des Angeklagten auf 109 Aufnahmen, auf denen Jugendliche in fragwürdigen Posen und Aktionen zu sehen waren. Ein Vorwurf, der den 32-Jährigen nicht sonderlich zu bedrücken schien: „Es stimmt alles“, gab er beinahe fröhlich zu, so als habe man ihn nur gefragt, ob er schon mal im Winterurlaub gewesen sei.
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Auf Nachfrage der Richterin verneinte er, tief sitzende pädophile Neigungen zu haben. Und ebenso freundlich stimmte er auch der Einziehung des Handys sowie der Vernichtung eines weiteren Mobiltelefons zu, dass die Ermittler zwar beschlagnahmt hatten, aber nicht auswerten konnten. Zu den persönlichen Verhältnissen gab der Garten- und Landschaftsbauer an, seit zwei Monaten arbeitslos zu sein.
Zu seinen vier Kindern hat der Angeklagte keinen Kontakt
Ein Zwischenruf einer Ex-Freundin des Angeklagten provozierte die Richterin dazu, nach Kindern des Unverheirateten zu fragen. „Vier“, lautete die Antwort des 32-Jährigen. Doch schon beim Alter der Kinder, die von vier verschiedenen Frauen stammen, kam er durcheinander. „Ich habe zu allen keinen Kontakt“, entschuldigte er sich.
Vielleicht war der Angeklagte so entspannt, weil er wusste, dass seine Taten noch nach altem Recht abgeurteilt wurden. So kam der zuvor unbescholtene 32-Jährige mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe davon. Wären die Gesetzesübertretungen nach der Änderung der entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches geschehen, hätte er mit einer deutlich höheren Strafe rechnen müssen. Jede einzelne Tat wäre dann als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr gewertet worden.
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