Duisburg. In zweiter Instanz wehrt sich ein Anwalt gegen eine Strafe wegen Beleidigung. Er soll an einer Tankstelle in Duisburg ausfallend geworden sein.
Ein 51-jähriger Rechtsanwalt aus Düsseldorf wehrt sich vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz in zweiter Instanz gegen eine Verurteilung wegen Beleidigung. Am 5. Dezember 2020 soll er an einer Tankstelle in Neuenkamp ohne Corona-Maske in den Verkaufsraum getreten sein und sich geweigert haben, eine Maske aufzuziehen. Stattdessen soll er zwei Mitarbeiterinnen als „Tussis“ beleidigt haben.
Der Jurist soll an der Tankstelle Am Schlütershof sein Auto mit Kraftstoff versorgt haben. Dann ging er zum Bezahlen in den Shop. Doch dort soll ihm sofort bedeutet worden sein, dass er ohne Maske nicht hinein dürfe. Daraufhin soll der Anwalt einen 50 Euro-Schein auf die Theke geworfen haben.
Jurist soll Personal mit dem Handy gefilmt und dabei kommentiert haben
Allerdings soll er den Verkaufsraum danach nicht verlassen, sondern vielmehr sein Handy gezückt und zwei Mitarbeiterinnen gefilmt haben. Das Geschehen soll er dabei sozusagen live kommentiert haben. „Schaut Euch das mal an. Die wollen mein Geld nicht“, soll er gesagt haben. Und die Damen hinter der Verkaufstheke in diesem Zusammenhang als „Tussis“ bezeichnet haben.
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Ein Strafrichter des Amtsgerichts Duisburg hatte ihn in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (30 Tagessätze zu je 100 Euro) verurteilt. Er war davon überzeugt, dass der Angeklagte durch seine Wortwahl nicht an die Gattin des Cherusker-Helden Arminius (früher auch Hermann genannt) als historische Person erinnern wollte, sondern die zwei Frauen damit, dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend, als oberflächliche, und ichbezogene Personen abwerten wollte.
Vorab lehnte der Angeklagte schon einmal den vorsitzenden Richter ab
Der Anwalt legte gegen das Urteil Berufung ein. Die Verhandlung konnte allerdings nicht wirklich beginnen, weil der Angeklagte den Vorsitzenden der Berufungskammer kurz zuvor schriftlich wegen des Verdachts der Befangenheit ablehnte. Er hält den Richter offensichtlich für voreingenommen, wohl weil der seinem Antrag nicht gefolgt war, das Verfahren bereits außerhalb der Hauptverhandlung einzustellen.
Über den Antrag muss nun die Vorsitzende einer anderen Berufungskammer des Landgerichts entscheiden. Falls dem Antrag nicht stattgegeben wird, wird es irgendwann einen neuen Termin für das Verfahren geben. Einstweilen ist es jedenfalls ausgesetzt.