Duisburg. Wegen Körperverletzung stehen zwei Oberhausener vor dem Landgericht. Sie sollen sich an einem jungen Sexualtäter aus Duisburg gerächt haben.

Ein junger Duisburger versuchte in der Nacht zum 3. September 2021 auf dem Parkplatz der Schauinslandreisen-Arena gerade sein Autoradio zu reparieren, als er auf rüde Weise von seiner Vergangenheit eingeholt wurde. Eine junge Frau versetzte ihm eine Ohrfeige, zwei 25 und 27 Jahre alte Oberhausener schlugen und traten auf ihn ein. In zweiter Instanz muss sich nun das Landgericht Duisburg mit dem Fall befassen.

Der Geschädigte, der mit Prellungen und blauen Flecken davon kam, war am 1. Dezember 2020 wegen Vergewaltigung eben jener Frau, die ihn mit der Ohrfeige bedacht haben soll, zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Doch das soll den zwei Oberhausenern, die vor dem Stadion des MSV brutal ins Geschehen eingriffen, nicht gereicht haben.

Die Duisburg Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafen

Das Amtsgericht Duisburg verurteilte die zwei Männer im Juni 2022 zu Bewährungsstrafen von sieben und neun Monaten. Der ältere Angeklagte zog in die Berufung. Auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein, weil sie die Strafen als zu milde ansieht. In erster Instanz hatte der Sitzungsvertreter der Anklagebehörde jeweils ein Jahr gefordert.

Doch was die Tat selbst angeht, so liegen Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der beiden Oberhausener gar nicht so weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft hatte die Berufung bereits im Vorfeld auf das Strafmaß beschränkt. Und auch die Verteidigerin des 27-Jährigen verkündete, dass man den Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils nicht entgegen treten wolle.

Ein Autodiebstahl verkompliziert den Prozess

Was den Prozess kompliziert macht ist ein Autodiebstahl. In der Nacht zum 12. September 2020 soll der 27-Jährige an der Flensburger Straße in Oberhausen einen Komplizen eskortiert haben, der ein Auto aufbrach und es in eine vom Angeklagten angemietete Garage steuern wollte. Dort, so das erstinstanzliche Urteil, das ihn zu weiteren acht Monaten mit Bewährung verurteilte, sollte der Wagen zerlegt und in Einzelteilen verkauft werden. Dummerweise war der Komplize nicht ganz nüchtern und die Tat endete, als er in das Heck des vorausfahrenden Wagens steuerte, den der 27-Jährige fuhr.

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Die Verteidigung befürchtet, dass die anstehende Bildung einer Gesamtstrafe für beide Taten ihrem Mandanten die Bewährungschance ruinieren könnte. Der bestreitet den Diebstahl. Dass er sich am Tatort aufhielt und der Dieb ausgerechnet ihm hinten drauf fuhr, bezeichnet er als reinen Zufall. In diesem Zusammenhang müssen nun jede Menge Zeugen vernommen werden. Ein Urteil soll frühestens Ende April gesprochen werden.