Duisburg. Ein Duisburger (37) zog in seiner Wohnung in Ungelsheim elf Marihuana-Pflanzen. Mit den Drogen hoffte er psychische Probleme bekämpfen zu können.

Weil er ziemlich neben der Rolle war, riefen die Eltern eines 37 Jahre alten Ungelsheimers am 12. Februar 2022 die Duisburger Polizei. Die Beamten fanden einen sehr wechselhaft gestimmten Sohn vor, der in seiner Wohnung ein Geheimnis hütetet: eine Marihuana-Plantage. In zwei Aufzuchtzelten standen, umgeben von dem üblichen Equipment aus Wärmelampen, Filtern und Entlüftern, elf Drogen-Pflanzen. Jetzt musste sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall befassen.

Die Anklage warf dem 37-Jährigen das Herstellen und den Besitz von Drogen in nicht geringer Menge vor. Nachdem die Polizei die Pflanzen beschlagnahmt hatte, wurden sie abgeerntet, das Material getrocknet und gewogen. Es waren 185 Gramm. Die Qualität des Marihuana war zwar nicht umwerfend, doch Experten kamen auf einen Wirkstoffgehalt von immerhin 9,5 Gramm Tetrahydrocannabinol, kurz auch THC genannt. Die Grenze zwischen geringer und deutlich höher mit Strafe bewährter nicht geringer Menge zieht das Gesetz bei 7,5 Gramm.

Verteidiger des Duisburgers: „Mein Mandant wollte sich damit selbst kurieren.“

Der Verteidiger gab für seinen Mandanten eine knappe Erklärung ab: „Mein Mandant räumt die Anklage voll inhaltlich ein.“ Allerdings habe der Angeklagte die Pflanzen nicht zum Vergnügen gezüchtet. Bei dem 37-Jährigen, der deshalb 2019 auch seine Arbeit verlor, war eine Psychose diagnostiziert worden. „Er dachte, er könne sich mit den Drogen selbst kurieren.“ Was nicht gelang, inzwischen kam eine paranoide Schizophrenie hinzu.

Den Polizisten, die die Plantage im Februar 2022 entdeckten, war bei dem Einsatz aufgefallen, dass der Angeklagte zwischen Stimmungsextremen hin und her schwankte. „Mal war er aggressiv, mal schien ihm alles egal zu sein“, beschrieb es eine Beamtin.

Gericht ging von minderschwerem Fall aus

Der Angeklagte berichtete, dass er gegen seine psychischen Erkrankungen inzwischen gut medikamentös eingestellt sei. „Und von den Drogen habe ich seit diesem Vorfall die Finger gelassen.“ Die Vorsitzende des Schöffengerichts nickte zustimmend: „Die machen es im Zweifelsfalle auch eher noch schlimmer.“

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Angesichts der Gesamtumstände ging das Gericht im Urteil von einem minderschweren Fall aus. Daran konnten auch die drei Vorstrafen des Angeklagten, die eine Beleidigung, einen Betrug und eine Autofahrt unter Drogeneinfluss umfassten, nichts ändern. Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Das ist ihre erste Freiheitsstrafe und wir sind zuversichtlich, dass es auch die Letzte ist“, so die Richterin.