Duisburg. Die Stadtwerke Duisburg können die Preisbremsen bei Strom und Gas später umsetzen, geben aber Beispiele: So hoch fallen die Entlastungen aus.
Die Umsetzung der Energiepreisbremsen für Strom und Erdgas verzögert sich bei den Stadtwerken in Duisburg. Der Versorger betont aber: Für die Kundinnen und Kunden entstehe durch die Verzögerung kein Nachteil: Sie werden demnach die Entlastungen in voller Höhe erhalten und von den Energiepreisbremsen profitieren.
Betroffene Kunden sollen bis spätestens 17. April 2023 individuelle Schreiben über die Umsetzung der Preisbremsen und die möglichen Auswirkungen auf ihre jeweiligen Abschläge erhalten. Die März-Abschläge der von den Preisbremsen betroffenen Kunden in den Sparten Erdgas und Strom seien bisher nicht eingezogen worden.
Stadtwerke Duisburg setzen Preisbremsen bei Strom und Gas später um
Laut Stadtwerke Duisburg haben auch andere Energieversorger Probleme, weil die Vorgaben des Gesetzgebers hochkomplex und die Fristen knapp seien, um die aufwendigen IT-Prozesse auf die Preisbremsen hin anzupassen. Die erforderliche Abrechnungssoftware sei erst verspätet von externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt worden. Und dann seien bei Testläufen auch noch Mängel aufgetreten, die erst noch behoben werden müssen.
Die Stadtwerke Duisburg arbeiten nach eigenen Angaben mit Hochdruck daran, die Umsetzung schnellstmöglich zu realisieren. Die Entlastungen werden demnach, bei vorliegendem Anspruch, dann rückwirkend auch für die Monate März, Februar und Januar wirksam.
Beispielrechnungen für Entlastungen
Wer von der Preisbremse profitiert, hängt vom individuellen Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde ab. Liegt dieser Brutto-Arbeitspreis beim Strom oberhalb von 40 Cent oder beim Erdgas oberhalb von 12 Cent, greift die staatlich beschlossene Preisbremse. Für einen Single-Haushalt mit einem prognostizierten jährlichen Gasverbrauch von 7000 kWh und einem Arbeitspreis von 19,38 Cent pro Kilowattstunde in der Grundversorgung bedeutet das beispielsweise eine Entlastung von 413,28 Euro pro Jahr. 5.600 kWh, das sind 80 Prozent von 7000 kWh, werden dabei mit 7,38 ct/kWh staatlich bezuschusst.
Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem prognostizierten jährlichen Gasverbrauch von 22.000 kWh und einem Arbeitspreis von 12,68 Cent pro Kilowattstunde bedeutet das zum Beispiel eine Entlastung von 119,68 Euro pro Jahr. 17.600 kWh, das sind 80 Prozent von 22.000 kWh, werden dabei mit 0,68 ct/kWh staatlich bezuschusst.
Der aktuelle Grundversorgungstarif Strom der Stadtwerke Duisburg liegt mit einem Arbeitspreis von 33,74 ct/kWh unterhalb der Preisbremse. Das betrifft den Großteil der Stromkunden der Stadtwerke in Duisburg. Alle weiteren Informationen zum gesetzlich festgelegten Preisdeckel gibt es auch im Internet auf swdu.de/preisbremsen.
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Die Fernwärme Duisburg hatte bereits angekündigt die Preisbremse, erst im April 2023 umzusetzen.