Duisburg. Zwei Überfälle auf einen Obdachlosen im Duisburger Innenhafen warf die Anklage einem 32-Jährigen vor. Das Landgericht sprach nun ein Urteil.

Wegen besonders schweren Raubes und versuchter schwerer räuberischer Erpressung stand ein 32 Jahre alter Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, Ende 2021 einen Obdachlosen an dessen Schlafplatz am Innenhafen zwei Mal überfallen und verletzt zu haben. Nach zweitägiger Verhandlung lautete das Urteil wenig überraschend: Freispruch auf Kosten der Staatskasse.

Am 20. November 2021 soll der Angeklagte, der damals selbst mehr oder weniger auf der Straße lebte, den ihm bekannten Obdachlosen bedroht, geschlagen und ihm Geld, ein Taschenmesser und andere Teile des bescheidenen Besitzes abgenommen haben. Zwei Wochen später soll er noch einmal Geld gefordert haben. Als er nichts bekam, soll er den Geschädigten mit einem Schraubenschlüssel geschlagen haben.

Obdachloser aus Duisburg verlor sich in gravierenden Widersprüchen

Vorwürfe, zu denen der 32-Jährige schwieg. Der Geschädigte redete dafür umso mehr. Doch die Aussage des 45-Jährigen wollte an vielen Stellen nicht zu dem passen, was er in ersten Befragungen der Polizei erzählt hatte. Bei der ersten Tat war plötzlich nicht mehr von Schlägen die Rede. Auch, dass der Angeklagte ihm ein Taschenmesser wegnahm, um ihn damit zu bedrohen, stellte der Zeuge plötzlich in Abrede. Überraschend sprach er dafür erstmals davon, auch mit Pfefferspray traktiert worden zu sein.

Bei dem zweiten Vorfall blieb völlig unklar, ob es überhaupt um Geld gegangen war, oder ob der Täter vielleicht nur zuschlug. Beweise dafür, dass es der Angeklagte war, fehlten jedenfalls völlig. Bei der ersten Tat belasteten den 32-Jährigen DNA-Spuren an der Weste des Geschädigten. Allerdings nur so lange, bis der offenbarte, dass man sich schon länger kannte und der Angeklagte öfter sein Gast am Innenhafen gewesen sei.

Strafkammer blieb nur der Freispruch

Eine Erklärung für die Widersprüche hatte ein guter Freund des 45-Jährigen parat: Der Mann habe offenbar psychische Probleme. Er sei öfter Opfer von Gewalttaten geworden, könne die aber in seiner Erinnerung nicht mehr richtig auseinanderhalten.

Vor diesem Hintergrund beantragte auch der Staatsanwalt einen Freispruch. Die Kammer hielt es für durchaus wahrscheinlich, dass der Zeuge überfallen worden war. Einen zwingenden Beweis dafür, dass der Angeklagte ein Täter war, vermochte das Gericht aber nicht zu erkennen. Bereits im Oktober 2021 hatte ein 22-Jähriger wegen eines ähnlichen Überfalls auf den 45-Jährigen vor dem Amtsgericht gestanden. Auch dieses Verfahren hatte mit einem Freispruch geendet.