Duisburg. Wegen zwei Gewalttaten stand ein Duisburger (30) vor Gericht. Wie die Opfer die Angriffe des Walsumers erlebten und wie es mit ihm weiter geht.
Wegen zwei Gewalttaten, die ebenso sinnlos wie brutal waren, stand ein 30-Jähriger aus Walsumer vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Am 21. Mai 2022 schlug er einem 25-jährigen Auszubildenden auf offener Straße mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Einer Frau, die gerade einen Hund streichelte, brach er am 26. Juni 20022 mehrere Rippen.
Bereits im April war der Angeklagte der Polizei aufgefallen, weil er mit einem Motorroller mit abgelaufenen Kennzeichen durch Walsum kurvte. Als die Beamten ihn anhalten wollten, gab der 30-Jährige Gas. Grund: Einen Führerschein hatte er nie, der Roller war nicht versichert, dafür stand der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol. Der Angeklagte bog auf einen Waldweg ein und versuchte, über eine Absperrung zu fahren. Dabei stürzte er und flüchtete zu Fuß weiter. Die Polizei nahm ihn am Waldrand in Empfang.
25-Jähriger bekam Schläge – weil er in Duisburg eine Getränkedose verlor
Weil ihm eine Getränke-Dose, die er gerade in einem Supermarkt gekauft hatte, aus dem Rucksack fiel, zog sich ein 25-Jähriger an der Friedrich-Ebert-Straße den Zorn eines Begleiters des Angeklagten zu. „Dann kamen die beiden plötzlich über die Straße gerannt“, erinnerte sich der Zeuge. „Sein Kumpel hat mich nach hinten gezogen, der Angeklagte schlug mir die Faust ins Gesicht.“ Zwei Wochen lang habe er Schmerzen beim Kauen gehabt.
Deutlich länger litt eine 59-Jährige unter den Folgen der Fußtritte, die ihr der Walsumer an der Aldenrader Straße versetzte. „Als ich an ihm vorüberging, hat er mich beleidigt“, berichtete sich die Zeugin. „Ich hatte zuvor aus Mitleid seinen obdachlosen Stiefvater aufgenommen. Der Angeklagte hat geglaubt, ich wollte den Platz seiner verstorbenen Mutter einnehmen. Dabei hatte ich gar nichts mit dem Mann.“ Als sie den Hund eines Bekannten streichelte, habe der 30-Jährige ihr plötzlich kräftig in die Seite getreten. Drei Rippen brachen.
Angeklagter besorgte sich aus dem Gefängnis heraus einen Therapieplatz
Der Angeklagte entschuldigte sich bei allen. Die Taten hatte er bereits zu Beginn dem Schöffengericht gestanden, erinnerte sich aber nicht mehr an alles. Drogen und Alkohol prägten seinen Lebensweg schon seit dem zwölften Lebensjahr. Das Vorstrafenregister weist 19 Eintragungen auf. Der Angeklagte saß mehrfach längere Zeit hinter Gittern, erlernte im Gefängnis den Beruf des Maurers.
Das Gericht verurteilte ihn am Ende zwar zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis, erteilte aber die Erlaubnis zur Zurückstellung der Strafe zu Gunsten einer Therapie. Denn aus der Haft heraus hat der Angeklagte etwas geschafft, das nicht jedem gelingt: Er konnte dem Gericht eine Kostenzusage für eine Therapie vorweisen und er hat sogar schon einen Termin. Die Behandlung soll im Mai beginnen.
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Die Richter hatten somit wenig Zweifel, dass es dem Walsumer Ernst damit ist, sein Leben endlich zu ändern.