Duisburg. Ein 47-Jähriger soll in Wanheimerort Nachbarn angegriffen und mit Steinen beworfen haben. Das Landgericht musste über Unterbringung entscheiden.
Immer wieder hatte ein 47-jähriger Mann seine Nachbarschaft in Wanheimerort terrorisiert. Zuletzt soll er auch auf wildfremde Passanten losgegangen sein. Ein Verhalten, das für den psychisch erkrankten Duisburger nach einer mehrtägigen Verhandlung vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz nun folgenlos bleibt.
Die Strafkammer wies den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, den Beschuldigten zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Die Antragsschrift war davon ausgegangen, dass der aufgrund psychischer Störungen schuldunfähige Wanheimerorter seit November 2018 in mindestens neun Fällen gefährliche Körperverletzungen und eine Reihe von Sachbeschädigungen beging. So soll er das Auto eines Nachbarn mit blauer Farbe übergossen, bei anderer Gelegenheit durch eine offenstehende Wohnungstür Pfefferspray gesprüht haben.
Prozess in Duisburg: Viele Zeugen mussten gehört werden
Der 47-Jährige soll mit einem Hammer und mit einem Stock zugeschlagen, Steine auf Menschen und in Fenster geworfen, Haustüren eingetreten und die Lüftung eines Autos zerstört haben, als er Mehl über den Wagen schüttete.
Einige der Taten waren allerdings im Versuch stecken geblieben, weil die Angegriffenen sich beispielsweise erfolgreich zur Wehr setzten. Andere Punkte der Anklageschrift waren aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht mehr genau aufzuklären.
Entscheidend für den Ausgang des Sicherungsverfahrens waren allerdings nicht die seit dem 31. Januar zahlreich gehörten Zeugen, sondern die Erkenntnisse der medizinischen Sachverständigen. Während die Anklagebehörde im Vorfeld noch davon ausging, dass von dem Beschuldigten weitere gefährliche Taten zu erwarten seien, kam eine Sachverständige, die im laufenden Verfahren mit einem weiteren Gutachten beauftragt worden war, zu einem anderen Ergebnis.
Gefährlichkeitsprognose war nicht zu stellen
Genauer gesagt, kam sie zu überhaupt keinem Ergebnis. Aufgrund der widersprüchlichen Datenlage sei es ihr unmöglich, eine Gefährlichkeitsprognose zu erstellen, so die erfahrene psychiatrische Sachverständige. Bereits im Ermittlungsverfahren war aus ähnlichen Gründen ein Antrag auf einstweilige Unterbringung des 47-Jährigen gescheitert.
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Die Kammer sah daraufhin keine andere Möglichkeit, als den Antrag der Staatsanwaltschaft auf unbefristete Unterbringung zurückzuweisen. Das hatte der Vertreter der Anklagebehörde im Schlussvortrag, ebenso wie der Verteidiger, allerdings selbst beantragt. Die Juristen verwiesen in diesem Zusammenhang auf die hohen Anforderungen, die das Gesetz und die ständige Rechtsprechung der höchsten Gerichte an die Verhängung einer derart gravierenden freiheitsentziehend entziehende Maßnahme verlangen.