Duisburg. Ein Duisburger (47) soll Nachbarn und Verwandte angegriffen und mehrere Autos und Haustüren beschädigt haben. Ihm droht die Unterbringung.

Wegen nicht weniger als neun gefährlichen Körperverletzungen, von denen einige allerdings im Versuch steckenblieben, und wegen einer Reihe von Sachbeschädigungen steht ein 47-Jähriger aus Wanheimerort vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz. Die 1. Große Strafkammer muss in dem mehrtägigen Prozess über einen Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, den psychisch erkrankten und schuldunfähigen Beschuldigten zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Seit November 2018 soll der 47-Jährige zunächst die Nachbarschaft terrorisiert haben. Unter anderem soll er durch eine offen stehende Wohnungstür Pfefferspray gesprüht haben und ein vor dem Haus geparktes Auto mit einem halben Liter blauer Farbe übergossen haben.

Nachbarn in Duisburg-Wanheimerort mit Hammer angegriffen

Bei anderer Gelegenheit soll er einen Mann im Treppenhaus mit einem Hammer attackiert haben. Der Geschädigte konnte die Schläge allerdings mit dem Arm abfangen. Im Gerangel soll der Wanheimerorter auch noch erfolglos versucht haben, dem Zeugen ins Gesicht zu treten. Einer Zeugin soll er im März 2019 ohne jeden erkennbaren Anlass in den Unterleib getreten haben.

Seinem Cousin soll der 47-Jährige vorgeworfen haben, er habe ein Verhältnis mit seiner Freundin angefangen. Zur Strafe soll der Beschuldigte so heftig mit einem Stock auf den Widersacher eingeschlagen haben, dass das Schlaginstrument zerbrach. In einem weiteren Fall soll er Pfefferspray durch einen Briefkastenschlitz gesprüht und drei Personen leicht verletzt haben. Er soll Steine auf Menschen und Fenster geworfen, Haustüren eingetreten haben und ein Auto ruiniert haben, indem er Mehl darüber schüttete – was die Lüftung zerstörte.

47-Jähriger legte sich auch mit Polizisten an

Der 47-Jährige wollte sich zu Beginn des Verfahrens noch nicht zur Sache äußern. Das Gericht vernahm dafür Zeugen, die weniger mit den in der Antragsschrift aufgelisteten Taten zu tun haben, sondern mehr mit Vorfällen, die sich im Zeitraum danach ereigneten. Sie spielen für die Gefährlichkeitsprognose einer psychiatrischen Sachverständigen eine erhebliche Rolle.

So berichteten Zeugen von einem Vorfall, bei dem der Angeklagte vor einem Supermarkt an der Fischerstraße drei Frauen belästigte und sich anschließend mit der Polizei anlegte. Ein Beamter musste dem 47-Jährigen einen Stein aus der Hand schlagen und den Randalierer zu Boden bringen. „Der Beschuldigte schien verwirrt zu sein“, umschrieb eine Polizistin den Zustand des Beschuldigten.

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Da noch viele weitere Zeugen vernommen werden müssen, ist ein Urteil nicht vor Ende Februar zu erwarten.