Duisburg. Ein Duisburger (32) und seine Mutter (51) versteckten das Kind vor der Mutter und Ex-Freundin. Dabei war der Angeklagte nicht mal der Vater.
Vier Jahre lang waren ein heute 32 Jahre alter Duisburger und eine gleichaltrige Frau ein Paar. Im März 2019 kam ein Kind zur Welt. Als die Beziehung in die Brüche ging, brachte der Duisburger das kleine Mädchen mit Hilfe seiner Mutter (51) in seine Gewalt. Dabei war es nicht einmal sein leibliches Kind.
Die Ex-Freundin war 2022 nach Köln gezogen. Dort holte die Mutter ihres ehemaligen Lebensgefährten das Kind am 1. Juli 2022 ab. Die 51-Jährige log der Kindsmutter dabei vor, sie wolle das dreijährige Mädchen mit zu einer Familienfeier nehmen und es zwei Tage später wieder zurückbringen. Stattdessen brachte sie das Mädchen zu ihrem Sohn. Die beiden hielten das Kind versteckt.
Duisburger drohte am Telefon: „Du kriegst das Kind nicht wieder.“
Der 32-Jährige teilte seiner Ex telefonisch mit: „Du kriegst das Kind nicht wieder.“ Die Frau ging zur Polizei. Gegen ihren Ex wurde am 6. Juli ein Haftbefehl erlassen. Erst als der Mann hinter Gittern saß, konnte er seine Mutter davon überzeugen, dass sie das Kind seiner Mutter wieder übergab. Das Amtsgericht verurteilte Mutter und Sohn wegen Entziehung Minderjähriger zu mehrmonatigen Haftstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Während die 51-Jährige ihre Strafe akzeptierte, legte der Sohn Berufung ein. Allerdings ging es ihm bei der Verhandlung vor der Berufungskammer nicht mehr um Schuld oder Unschuld, sondern nur noch um die Höhe der Strafe. Sein Verteidiger kämpfte für eine Geldstrafe.
Schließlich habe sein Mandant inzwischen akzeptiert, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist. „Ich gebe mir inzwischen aber alle Mühe, wenigstens ein guter Sozial-Vater zu sein“, bekräftigte der 32-Jährige. Er habe sich mit der Mutter des Kindes ausgesöhnt, unternehme regelmäßig etwas mit dem Nachwuchs.
Weitere Anklage machte Berufung überflüssig
Das ganze Gerede hätten sich alle sparen können. Die Staatsanwältin überraschte die übrigen Verfahrensbeteiligten mit der Mitteilung, dass inzwischen ein weiteres Verfahren auf den Angeklagten warte. Irgendwas mit einer Betrugstat zulasten eines älteren Herrn, den der 32-Jährige um rund 80.000 Euro geprellt haben soll.
Die Juristen versuchten, den Angeklagten davon zu überzeugen, dass die Berufung in Sachen Kindesentziehung damit völlig überflüssig geworden sei. „Es muss mit dem Urteil in der anderen Sache eine Gesamtstrafe gebildet werden“, erklärte die Vorsitzende. „Das hängt dann alles nicht mehr von uns ab.“
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Auch der Verteidiger versuchte in einem Vier-Augen-Gespräch seinem Mandanten die Lage noch einmal zu vermitteln. Der tat am Ende wenigstens so, als habe er verstanden und nahm die Berufung zurück.