Duisburg. Ein Duisburger (21) hatte seine Beteiligung an einem Straßenraub stets bestritten. Vor dem Prozess gab es dann eine überraschende Wendung.
In Gerichts-Shows bei Privatsendern tauchen die echten Schuldigen oft erst in letzter Sekunde auf. Das wahre Leben ist da zuweilen zwar weniger spektakulär, aber durchaus nicht weniger skurril. Wegen Raubes stand ein 21-Jähriger aus Duissern vor dem Duisburger Jugendschöffengericht am König-Heinrich-Platz. Doch das Verfahren dauerte nur etwa sieben Minuten. Inzwischen war nämlich die Identität des wahren Täters gelüftet geworden.
Laut Anklage hatte der 21-Jährige, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, am Abend des 21. Juli 2022 in Meiderich gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter einen Mann, der gerade seinen Hund ausführte, beraubt. Er soll ihn geschlagen und in den Schwitzkasten genommen haben, um an das Handy und die dazu gehörige PIN des Geschädigten zu kommen. Der Mann gab beides aus Angst heraus.
Raub in Duisburg: Zwei Männer sahen sich sehr ähnlich
Und er hatte den Angeklagten bei einer Durchsicht von Fotos bei der Polizei angeblich erkannt. Der junge Mann landete in der Untersuchungshaft. Die endete allerdings schon vor vier Wochen. Denn inzwischen hatte die Polizei in ganz anderem Zusammenhang einen anderen jungen Mann festgenommen. Im Laufe seiner Vernehmung gestand der spontan die Tat vom 21. Juli 2022. Er habe den Mann mit dem Hund geschlagen, ihn umklammert und ihm das Handy abgenommen.
Die Polizei lud den Geschädigten noch einmal vor. Als man ihm erneut mehrere Fotos vorlegte, erkannte er sofort den zuletzt Verhafteten als den wahren Täter wieder. „Das Gesicht hat sich mir eingebrannt“, soll der Zeuge gesagt haben. Der, den er zuvor belastet habe, sei es nicht gewesen. Die Verwechslung war allerdings erklärbar: Denn die Fotos der beiden jungen Männer sehen sich recht ähnlich.
Freispruch war nur noch Formsache
Den Mittäter hatte der echte Räuber der Polizei nicht nennen wollen. Aber der Geschädigte war sich bei seiner zweiten Vernehmung durch die Polizei sicher gewesen, dass er da nichts verwechselt haben könne: „Der andere, der dabei war, sah ganz anders aus.“
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Nachdem der Vorsitzende des Schöffengerichts Verteidiger und Staatsanwalt über die neue Beweislage informiert hatte, verzichteten die Juristen auf sämtliche Formalien, die normalerweise zu einem Strafprozess dazu gehören. Es wurde nicht mal mehr plädiert, bevor der Freispruch verkündet wurde. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig.