Duisburg. Bei der Kontrolle einer Gruppe „Hells Angels“ in Hochfeld mischte sich ein 29-Jähriger ein. Warum der Fall zum zweiten Mal vor Gericht landete.
Am 7. Mai 2020 kontrollierte die Polizei an der Heerstraße in Hochfeld eine Gruppe von Mitgliedern des Chapters „Ruhrpott“ der „Hells Angels“. Ein 29 Jahre alter Duisburger gesellte sich dazu. Es entspann sich ein nur bedingt heiterer Dialog mit einem Polizisten. Der führte vor dem Amtsgericht zu einer Verurteilung des 29-Jährigen. In zweiter Instanz musste sich jetzt das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall auseinandersetzen.
Ein Polizist hatte den Innenstadtbewohner gefragt, was er denn da eigentlich wolle. „Die Kollegen haben eine Panne“, lautete die Antwort. „Ach, und sie sind der Pannenhelfer?“ Diese Frage des Polizisten beantwortete der 29-Jährige mit einer Gegenfrage: „Und sie sind der Witzbold vom Dienst?“ Der Beamte fand das gar nicht lustig und nahm die Personalien auf.
Duisburger spuckt in Hochfeld auf Streifenwagen
Der 29-Jährige reagierte darauf kurze Zeit später recht unschön. Als er an dem Streifenwagen vorbei ging, in dem der Beamte eifrig Notizen machte, spuckte er – ziemlich genau auf die Stelle des Glases, hinter der der Polizist saß – vor die Frontscheibe des Autos. Das Amtsgericht hatte das im Februar 2022 ebenso als Beleidigung gewertet wie den vorangegangenen munteren Spruch des Angeklagten. 2400 Euro (80 Tagessätze zu je 30 Euro) sollte es kosten.
Der Angeklagte legte dagegen Berufung ein. Der Verteidiger machte allerdings gleich deutlich, dass es nicht mehr darum gehe, die Tat zu bestreiten: „Wir beschränken das Rechtsmittel auf die Höhe der Strafe.“ Staatsanwalt und Berufungskammer hatten nichts dagegen. Der 29-Jährige, der damit indirekt erstmals ein Geständnis abgelegt hatte, ging sogar noch einen Schritt weiter. Mit einem netten Lächeln entschuldigte er sich brav bei den Polizisten, deren Zeugenaussagen gerade überflüssig geworden waren.
29-Jähriger distanzierte sich von den „Hells Angels“
Sein Anwalt zeichnete ein durchweg positives Bild des 29-Jährigen. „Der Angeklagte hat sich inzwischen vollständig von der Rocker-Gruppierung distanziert. Er sortiert sein Leben gerade neu, arbeitet als geringfügig Beschäftigter im Betrieb seiner Eltern und wohnt auch noch bei ihnen.“ Ein paar Vorstrafen konnte der Anwalt zwar nicht wegreden, allerdings waren das bislang stets nur Geldstrafen gewesen.
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Eine davon wäre theoretisch in die Verurteilung einzubeziehen gewesen. Da der Angeklagte sie allerdings bereits komplett bezahlt hat, musste ein sogenannter fiktiver Härteausgleich berücksichtigt werden. Folge: Die Strafe wurde auf 50 Tagessätze reduziert. Die Tagessatzhöhe sank angesichts des tatsächlichen Einkommens des 29-Jährigen auf 15 Euro.