Duisburg. Wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern steht ein 34-Jähriger in Duisburg vor Gericht. Bei seinen Fahrten soll er bewaffnet gewesen sein.
Bei einem Auto mit polnischem Kennzeichen schaute die Autobahnpolizei am 3. November 2022 auf der A 3 genau hin: Die Beamten stoppten den Wagen in Höhe der Ausfahrt Duisburg-Wedau und stießen so auf eine Schleuserfahrt, bei der ein in Polen lebender Ukrainer vier Syrer transportierte. Wegen bewaffneter Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern steht der 34-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Papiere hatte keiner der Fahrzeuginsassen dabei gehabt. In Vernehmungen stellte sich heraus, dass die vier Fahrgäste über eine Schleuser-Agentur in Syrien ihre Reise nach Europa gebucht hatten. Stolze 8500 Euro hatten sie dafür pro Person bezahlt. In Wien waren sie für das letzte Stück des langen Weges über die Balkan-Route vom Angeklagten aufgenommen worden. Auswertungen der Chat-Verläufe auf den beiden Handys des Angeklagten sprachen eindeutig dafür, dass der 34-Jährige bereits im Oktober 2022 einen ähnlichen Transport durchgeführt hatte.
Nach einigem Zaudern legte der Angeklagte in Duisburg ein Geständnis ab
Der in Warschau lebende Ukrainer beteuerte vor dem Schöffengericht zunächst, er sei beruflich in Österreich gewesen und habe - wie bereits mehrfach zuvor - über eine entsprechende App, die so etwas wie ein moderner Anhalter-Daumen ist, die Mitfahrer gefunden. „Ich hatte keinen Grund zu glauben, dass da etwas nicht stimmte“, so der 34-Jährige.
Nachdem der Vorsitzende ihn ermahnt hatte, dass die Beweise in den Akten eine ganz andere Sprache sprechen und er seine Lage mit dieser Einlassung kaum verbessern könne, besann sich der Angeklagte. „Ja ich gebe beide Taten zu. Mich hat das Geld gereizt.“ Er habe die Fahrten über Internet-Apps vermittelt bekommen. Allein für die Tour, die am 3. November aufflog, sollte der in einer polnischen Estrich-Firma tätige Mann 1800 Euro erhalten.
Einiges spricht dafür, dass der 34-Jährige deutlich mehr wusste, als er zugibt
„Ich habe nicht darüber nachgedacht, ob das legal oder illegal war“, gab sich der 34-Jährige naiv. „Für mich als Familienvater war das einfach ein willkommenes Zubrot.“ Über eine mit Stahlkugeln geladene Soft-Air-Pistole, die griffbereit in einer Stauklappe des Fahrzeugbodens gefunden wurde, wusst er angeblich nichts. „Das war schließlich ein Firmenfahrzeug.“
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Dafür, dass der Angeklagte doch nicht so ganz unwissend gewesen sein könnte, sprach die Aussage von Duisburger Kriminalbeamten, welche die vier Syrer vernahmen: Der 34-Jährige soll den Mitfahrern geraten haben, bei Entdeckung zu behaupten, dass sie von Berlin nach Essen unterwegs gewesen seien. Die syrischen Flüchtlinge hätten das Gefühl gehabt, dass der Angeklagte genau wusste, was er tat, so ein Polizist. Das Verfahren soll bei einem Fortsetzungstermin Mitte März abgeschlossen werden.