Duisburg. Ein 26-Jähriger verabredete sich über Snapchat mit einer Duisburgerin (13) auf einem Parkplatz. Kam es dort zu sexuellen Übergriffen?

Wegen Kindesmissbrauchs und sexueller Nötigung stand ein 26-jähriger Mann aus Gronau vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage hatte er sich am 3. Dezember 2021 auf einem Supermarkt-Parkplatz am Flutweg in Rheinhausen mit einer damals 13-Jährigen aus Duisburg getroffen. Kaum war das Mädchen zu ihm in den Wagen gestiegen, soll er es sexuell bedrängt haben.

Der Angeklagte und die Zeugin hatten sich im Internet kennengelernt, kommunizierten über den Messengerdienst Snapchat miteinander. Die 13-Jährige lotste den 26-Jährigen am Tattag zu dem Parkplatz. Im Auto des Mannes soll der sie gleich, umarmt und auf den Hals geküsst haben. Als die Zeugin weitere Annäherungen nicht wollte, soll er die Türen des Autos von innen verriegelt haben. Dann soll der 26-Jährige das Mädchen über der Kleidung unsittlich berührt haben, bevor er die 13-Jährige schließlich gehen ließ.

Kindesmissbrauch und sexuelle Nötigung in Duisburg? Chats zeichnen verwirrendes Bild

„Ich hatte vorher keine Ahnung, dass die noch so jung war“, beteuerte der Gronauer. „In einem Chat hat sie gesagt, sie mache gerade ihren Führerschein.“ Bei dem Treffen sei ihm die Sache auf Anhieb seltsam vorgekommen. „Ich habe sie damit konfrontiert, dass ich sie für höchstens 15 halte. Da wollte sie sofort weg.“ Es habe nur eine Umarmung zur Begrüßung gegeben. „Sonst war da nichts. Und eine Zentralverriegelung hat mein altes Auto auch nicht.“

Die Chatverläufe zeichneten ein verwirrendes Bild. Da verschiedene Namen benutzt wurden, waren die Nachrichten nicht eindeutig zuzuordnen. Möglicherweise hatte die junge Zeugin auch noch nach dem Tattag Kontakt zum Angeklagten aufgenommen und um weitere Treffen gebeten.

Beweise reichten am Ende nicht aus

Die Zeugin, die in wenigen Tagen 15 Jahre alt wird, sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Besonders viele Erkenntnisse vermochten die Juristen aus ihrer Vernehmung aber wohl auch nicht zu ziehen.

Seltsam war vor allem die Art und Weise, auf welche die Tat bekannt wurde: Die Zeugin hatte die Schule geschwänzt, um den Angeklagten – oder einen ganz anderen Mann? – zu treffen. Die Geschichte von dem sexuellen Übergriff erzählte sie, als ihr zufällig ein Lehrer über den Weg lief.

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„Wir wissen nichts“, fasste der Vorsitzende des Schöffengerichts das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen. „Der Chatverlauf ist nicht zuzuordnen, wir wissen nicht, wen die Zeugin treffen wollte und wie das Zusammentreffen mit dem Angeklagten genau ablief.“ Der 26-Jährige wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.