Duisburg. Wegen Mordversuchs stand ein Duisburger (48) vor Gericht. Ein Streit zwischen ihm und einem 42-Jährigen war in Neumühl blutig eskaliert.
Auch acht Verhandlungstage konnten nicht aufklären, worum es bei einem Streit zwischen zwei Duisburgern ging, der sich am 18. Dezember 2021 an der Albert-Einstein-Straße in Neumühl ereignete. Fest stand am Ende nur, dass der 48 Jahre Angeklagte einem 42-Jährigen mit einem Messer mehrere Stichverletzungen zufügte.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten einen versuchten Mord zur Last gelegt. Er und sein Kontrahent, waren am frühen Abend des Tattages an der Ecke Lehrerstraße in einen Streit geraten. Es gab wechselseitige Bedrohungen und Beleidigungen, zuletzt Handgreiflichkeiten. Nach den Erkenntnissen der Anklagebehörde hatte der 42-Jährige den Streit bereits aufgegeben und sich zum Gehen gewandt, als der 48-Jährige heimtückisch zustach.
Messerangriff in Duisburg: Widersprüchliche Angaben von allen Seiten
Der Geschädigte ging nach dem Vorfall zuerst noch nach Hause. Später suchte er wegen des durch mehrere Stich- und Schnittwunden am Rücken und am Oberkörper verursachten Blutverlustes aber doch ein Krankenhaus auf. Der Angeklagte hatte dazu im Prozess seltsame Angaben gemacht: Er wisse nicht, wie der Zeuge zu den Verletzungen gekommen sei. Der körperlich überlegene Widersacher habe ihn jedenfalls zuerst angegriffen, behauptete der 48-Jährige.
Der 42-Jährige hatte im Zeugenstand von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, um sich bei wahrheitsgemäßer Beantwortung nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen. Gegenüber Dritten hatte aber auch er widersprüchliche Angaben zu den Hintergründen und zur Tat gemacht. Die Vernehmung von Polizeibeamten und einem Haftrichter führte da nur wenig weiter.
Im Zweifel für den Angeklagten
Viele Fragen seien unbeantwortet geblieben, so die Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer: War das Treffen an der Albert-Einstein-Straße zufällig oder hatten sich die Beteiligten verabredet, nachdem sie bereits zuvor einmal aneinandergeraten waren? Gab es Streit um ein Drogengeschäft? Und vor allem: „Wer attackierte zuerst wen?“ Der Hintergrund des Vorfalls habe eben so wenig aufgeklärt werden können wie der genaue Ablauf der Tat, musste die Richterin zugeben.
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Der Prozess, der bereits Anfang November begonnen hatte, endete mit einem Freispruch für den Duisburger. „Eine Notwehrsituation ist letztlich nicht auszuschließen“, fasste die Vorsitzende das Ergebnis zusammen. Im Zweifel müsse das Gericht daher zugunsten des Angeklagten entscheiden.