Duisburg. Eine Serien-Diebin (35) aus Duisburg ist erneut zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Wie die Frau sogar die Staatsanwaltschaft beeindruckte.

Erst vor einem Jahr war eine 35 Jahre alte Ruhrorterin vom Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun stand die Drogenabhängige erneut wegen mehrerer Eigentumsdelikte vor dem Schöffengericht. Bei einer Tat hatte sie sogar ein so genanntes Einhandmesser in der Tasche gehabt. Alles zusammen hätte die Angeklagte gut und gerne für längere Zeit hinter Gitter bringen können.

Obwohl sie insgesamt schon dreifach unter Bewährung stand, hatte die Frau in Supermärkten Lebensmittel für sich selbst gestohlen, aber sie ließ auch hochwertige Schuhe oder Bekleidung aus Kaufhäusern und Textilgeschäften mitgehen, um vom Verkauf der Beute Drogen zu kaufen.

In allen Fällen war sie allerdings erwischt worden. Die Beute so fand sofort wieder in die Regale zurück. An Heiligabend 2021 hatte die 35-Jährige bei einem Discounter in Duissern Wurst im Wert von 1,29 Euro gestohlen. Der Umstand, dass sie dabei das Messer in der Tasche hatte, wäre laut Gesetz für mindestens sechs Monate Haft gut gewesen.

Diebstahl in Duisburg: Zeuge wollte sein Geld nicht zurück haben

Bei einem Diebstahl im Aufenthaltsraum der Helios-Klinik hatte sie die Tasche eines Pflegers mitgehen lassen. Mit der darin befindlichen EC-Karte kaufte sie anschließend an einer Tankstelle in Hochfeld ein. Der Bestohlene machte sie allerdings aufgrund der elektronischen Sicherung eines Schlüsselbundes ausfindig.

„Als er mich angesprochen hat, habe ich mich entschuldigt und ihm seine Sachen zurück gegeben“, so die in allen Punkten geständige Angeklagte. Der Pfleger bestätigte das. Den Schaden, der ihm auf dem Konto entstanden war, hatte die Bank übernommen. Und die 20 Euro Bargeld in der Geldbörse? „Auf die verzichte ich“, so der freundliche Geschädigte.

Selbst der Staatsanwalt war von der Angeklagten beeindruckt

„Meine Mutter war auch süchtig“, berichtete die Angeklagte. „Aber sie hat sich immer gut um uns Kinder gekümmert.“ Was nicht verhindern konnte, dass sie selbst mit 14 Jahren in die Sucht geriet. Ein Dutzend Mal wurde sie verurteilt. Nach einem längeren Gefängnisaufenthalt war sie zweieinhalb Jahr lang drogenfrei. Sie machte eine Therapie und eine Ausbildung. „Dann hatte ich einen schleichenden Rückfall.“ Vor allem wegen des Frustes über gesundheitliche Probleme, aufgrund derer sie Gehen und Sprechen neu lernen musste. Derzeit ist sie wieder einmal dabei, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen: Sie hat bereits eine Langzeittherapie einschließlich Vor- und Nachbetreuung organisiert.

Dass sie die nun tatsächlich in drei Tagen antreten kann, verdankt die 35-Jährige einer Reihe von Fürsprechern und einer juristischen Feinheit. Eine frühere Verurteilung, die ins Urteil einbezogen werden musste, sorgte für das, was das Gesetz eine Zäsur nennt.

So gab es keine Gesamtstrafe, sondern zwei isolierte Strafen. Und da die nur jeweils 15 Monate betrugen – bei über zwei Jahren wäre das nicht mehr möglich gewesen – konnten sie zur Bewährung ausgesetzt werden. Nicht nur ihr Verteidiger, sondern auch die Bewährungshelferin und sogar der Staatsanwalt, der das vor der Verhandlung nicht für möglich gehalten hätte, sprachen sich dafür aus, der Angeklagten die vierte und fünfte Bewährungschance zu geben.

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