Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg verhandelt einen kuriosen Fall: Die Polizei stoppt einen 38-Jährigen auf der A 40. Der Mann reagiert darauf unerwartet.

Eine Verkehrskontrolle, die durch das Fehlverhalten eines Autofahrers ausgelöst wird, führt gelegentlich zu seltsamen Begegnungen. Dass Polizisten erst einmal zwei Autofenster „entglasen“, um einen Fahrer mit Gewalt aus seinem Auto zu ziehen, kommt allerdings doch eher selten vor. Ein Strafrichter des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz muss sich derzeit mit dem kuriosen Geschehen befassen.

Gegen 3.30 Uhr soll der Angeklagte am 9. Juni 2022 mit einem Golf auf der A 40 in Duisburg unterwegs gewesen sein. Der Besatzung eines Streifenwagens fiel er auf, weil das Fahrzeug ohne erkennbaren Grund immer wieder das Tempo gewechselt haben soll. Zudem soll es hin und her geschlingert sein, was in einer Baustelle bei Neuenkamp nur um Haaresbreite an einer Warnbake und der Leitplanke vorbei geführt haben soll.

Angeklagter soll Polizistin in Duisburg zu Stelldichein eingeladen haben

Der Fahrer, ein 38 Jahre alter Mann aus Neukirchen-Vluyn, soll das Interesse am Gespräch mit einem Oberkommissar schnell verloren haben, als er dessen uniformierte Kollegin erblickte. Während die Ordnungshüter ihn vergeblich dazu aufforderten, den Wagen zu verlassen, soll der Angeklagte versucht haben, die Beamtin, die er konsequent duzte, zu einem intimen Abendessen zu überreden.

Die Polizisten schlugen schließlich zwei Autoscheiben ein, um die Türverriegelung zu öffnen und den 38-Jährigen, der sich mit Händen und Füßen gewehrt haben soll, mit Gewalt aus dem Auto zu zerren. Auch auf der Wache soll sich der Angeklagte wenig freundlich verhalten haben. Bei einem Drogenvortest füllte er einen Becher randvoll und soll einem Polizisten angeboten haben, er könne den Urin auch trinken. Zur Tatzeit stand er unter dem Einfluss von Cannabis, das er aus medizinischen Gründen konsumieren durfte, und dem von Kokain – was er nicht durfte.

Die Schuld sieht der 38-Jährige keinesfalls bei sich

Wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, Straßenverkehrsgefährdung, Widerstands und Beleidigung wurde ein Strafbefehl über 3000 Euro (100 Tagessätze zu je 30 Euro) und eine einjährige Führerscheinsperre erlassen. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein. Vergeblich wies sein Verteidiger den Strafrichter darauf hin, dass der Entzug des Führerscheins für seinen Mandanten das berufliche Aus bedeute: „Er ist Berufskraftfahrer.“ Auf den Vorschlag, das Fahren von Lastwagen vom Verbot auszunehmen, ging der Richter nicht ein. „Ich bin mir nicht sicher, ob man jemanden mit einem Drogenproblem einen 40-Tonner fahren lassen sollte“, meinte er trocken.

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Der Angeklagte bestritt, jemals aggressiv gewesen zu sein, bezeichnete den Vorsitzenden als „nicht kooperativ“. „Sie zerstören gerade eine Familie“, warf er dem Richter vor. Der konterte: „Sie scheinen Ursache und Wirkung zu verwechseln.“

Da der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht zurückgenommen wurde, gibt es nun einen neuen Verhandlungstermin, zu dem alle Zeugen geladen werden sollen.