Duisburg. Im Streit um die Verbandswahlen im Duisburger Kleingartenwesen hat das Amtsgericht klar Stellung bezogen. Wie es jetzt weitergeht.
Müssen die Vorstandswahlen des Verbands der Duisburger Kleingartenvereine erneut wiederholt werden? Aktuell weigert sich das Amtsgericht, die entsprechenden Beschlüsse vom 24. Juni 2022 in das Vereinsregister einzutragen. Es gebe „weiterhin erhebliche Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit“ der erfolgten Wahlen, heißt es in einem Schreiben des Gerichts, das der Redaktion vorliegt.
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Der Hintergrund: Gleich zu Beginn der Verbandsversammlung war eine neue Satzung verabschiedet worden, die dann sofort bei den Wahlen angewendet wurde. Demnach ist es nicht mehr möglich, für ein Amt im Verband zu kandidieren, ohne Mitglied eines Kleingartenvereins zu sein. Dies betraf Carlos Elter, der stellvertretender Verbandsvorsitzender werden wollte, aber seinen Hut nicht in den Ring werfen durfte.
Kleingärtner in Duisburg: Wieder Streit um Verbandswahl
Elter ist Vorsitzender des KGV Ruhrau – jenes Vereins, der nach Kündigung des Verwaltungsvertrags auch noch offiziell aus dem Verband ausgeschlossen wurde. Die Begründung für den Ausschluss: Elter soll den früheren Verbandsvorsitzenden Turgay Diker bedroht und rassistisch beleidigt haben. Elter bestreitet dies vehement, muss sich diesbezüglich aber am 25. Januar vor dem Amtsgericht verantworten.
Dass er bei der Verbandswahl mit Verweis auf die neue Satzung nicht kandidieren durfte, sieht das Gericht unabhängig davon kritisch. Es verweist darauf, dass Satzungsänderungen erst in das Vereinsregister eingetragen werden müssen, um wirksam zu werden. Es könne, so das Gericht sinngemäß, diesbezüglich zwar Ausnahmen geben, zu denen der Ausschluss eines Kandidaten von einer Wahl aber nicht gehöre.
Die aktuelle Auseinandersetzung ist Teil einer so noch nie dagewesenen Fehde im Duisburger Kleingartenwesen mit bis heute anhaltenden Anschuldigungen, angeblichen Bedrohungen und Machtkämpfen (wir berichteten). Elter ist führender Kopf des sogenannten Duisburger Kreises. Es handelt sich um eine Gruppe, die seit Jahren um eine personelle Neuaufstellung des Verbands kämpft und sich schon gegen die im August 2020 durchgeführte Verbandswahl gerichtlich zur Wehr gesetzt hat – mit Erfolg.
Ungültige Briefwahl im August 2020
Die damals coronabedingt durchgeführte Briefwahl hatte das Amtsgericht für ungültig erklärt. Demnach waren sämtliche Beschlüsse „unter Verstoß gegen das Gebot der Neutralitätspflicht, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Grundsatzes der Chancengleichheit erfolgt und daher nichtig“. So hatte der Verband nach Auffassung des Gerichts in einem Einladungsschreiben an die Mitgliedervereine „das Maß der erlaubten Wahlbeeinflussung“ überschritten und unmissverständlich empfohlen, keinen Kandidaten aus dem Duisburger Kreis zu wählen.
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Vor der Verbandsversammlung im vergangenen Jahr hatte Elters Lebensgefährtin Daniela Schmitz eine so genannte Schutzschrift verfasst und beim Amtsgericht eingereicht. So sollte verhindert werden, dass bei einem befürchteten vorläufigen Rechtsschutzverfahren ein Entscheid zum Nachteil des Duisburger Kreises ergeht.
Gerichtssprecher Rolf Rausch bestätigt auf Nachfrage der Redaktion noch einmal, dass die zuständige Rechtspflegerin die Rechtmäßigkeit der Wahl des neuen Vorstands mit Karl Ernst Steinwerth an der Spitze anzweifele. Es gebe jetzt nur zwei Möglichkeiten: Entweder nur die Satzungsänderung ins Vereinsregister eintragen zu lassen und danach den Vorstand neu zu wählen. Oder das Amtsgericht doch noch davon zu überzeugen, dass „wirksam gewählt“ wurde. Sollte dies nicht gelingen, folge laut Rausch ein formeller Beschluss, gegen den noch Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden könne.
Der Verband ist allerdings davon überzeugt, die Vorbehalte ausräumen zu können, wie Steinwerth auf Nachfrage mitteilt. „Bisher ist ja leider vom Gericht nur eine Seite angehört worden“, sagt er. „Aber unser juristischer Beistand, der auch die Verbandswahlen von Anfang an begleitet hat, bereitet eine aktuelle Stellungnahme vor. Es gibt Präzedenzfälle, die unser Vorgehen bei den Wahlen legitimieren. Herr Elter hat sich so viele Verstöße geleistet. Ich gehe davon aus, dass die Beschlüsse der Versammlung in Kürze ins Vereinsregister eingetragen werden.“
Carlos Elter fährt dagegen weiter harte Geschütze gegen den Verband auf: „Wir – und das sind mehrere Vereine – fordern, dass die Damen und Herren, die für die zweimaligen ,Betrugsversuche’ im Zusammenhang mit der Verbandswahl verantwortlich sind, sofort zurücktreten“, so Elter. Er hält Neuwahlen für unumgänglich. Diese sollen „von neutralen Personen durchgeführt werden, sonst stehen wir wieder vor dem nächsten Rechtsstreit mit Klage“, sagt er. Und: „Wir machen so lange weiter, bis die Sache nach demokratischen Grundsätzen abgewickelt wird, ohne Kartenspielertricks.“
>> VERBAND: ÜBER 100 KLEINGARTENANLAGEN IN DUISBURG
- Wie der Verband auf seiner Homepage, www.kleingarten-duisburg.de, mitteilt, gibt es in Duisburg rund 6330 Parzellen in über 100 Kleingartenanlagen.
- Der Verband hat einen Generalpachtvertrag mit der Stadt Duisburg als Eigentümer und mit den einzelnen Vereinen Verwaltungsverträge geschlossen. Die Vereine wiederum verpachten die Parzellen auf ihren Anlagen.