Duisburg. Erleichtert das neue NRW-Denkmalschutzgesetz die energetische Sanierung von geschützten Häusern? Das sagt die Stadt Duisburg.

Mit stark steigenden Energiekosten wächst vor allem bei den Besitzern der zahlreichen denkmalgeschützten Häuser in Duisburg der Handlungsbedarf. Die Hoffnung, das neue NRW-Denkmalschutzgesetz werde Umbauten zur energetischen Optimierung erleichtern, sei nicht grundsätzlich gerechtfertigt, betont die Untere Denkmalbehörde der Stadt Duisburg: „Das Gesetz sieht keine grundsätzliche Privilegierung für die Durchführung von Energieeinsparungsmaßnahmen an Denkmälern vor.“

Neues Gesetz: Denkmalschutz und Energie-Einsparung gleichrangig

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„Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung hat einen solchen Vorrang ausdrücklich verneint“, betont die Behörde: „Der Schutz von Baudenkmälern tritt also vor dem Ziel der Energieeinsparung nicht zurück, sondern ist gleichrangig zu bewerten.“ Eine Erleichterung rücke damit aber zumindest in den Bereich des Möglichen, räumen die Denkmalschützer ein: „Es bedeutet zugleich, dass stets eine Einzelfallprüfung möglich ist. Dies hat zur Folge, dass technische Neuerungen in dieser Disziplin genau beobachtet werden, da Energieeinsparung an Denkmälern vom Denkmalschutz eben nicht grundsätzlich auszuschließen sind.“

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Die Gartenstadt Wedau, sie entstand zwischen 1913 und 1930, ist eine der größten und bekanntesten der insgesamt 21 denkmalgeschützten Siedlungen in Duisburg. Auch hier gab es vor einigen Jahren Ärger um Veränderungen und Umbauten, die dem Denkmalschutz entgegenstanden.
Die Gartenstadt Wedau, sie entstand zwischen 1913 und 1930, ist eine der größten und bekanntesten der insgesamt 21 denkmalgeschützten Siedlungen in Duisburg. Auch hier gab es vor einigen Jahren Ärger um Veränderungen und Umbauten, die dem Denkmalschutz entgegenstanden. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Service | Hans Blossey

„Jede bauliche Veränderung muss aber immer vor der Durchführung durch die Behörde besprochen und erlaubt werden“, lässt die Denkmalbehörde über Stadtsprecherin Anja Kopka ausrichten. Wer ohne Absprache umbaut, riskiert ein Ordnungsverfahren, und den Rückbau auf eigene Kosten. Zuletzt gab es darüber vor zwei Monaten in der Siedlung am Bergmannsplatz in Neumühl erheblichen Ärger. Der legte sich erst, als die Stadt Anordnungen zurücknahm, zu Parkplätzen umgebaute Vorgärten bis Jahresende wiederherzustellen. Ausgestanden ist die Sache für die Eigentümer allerdings noch nicht: „Wir werden bezüglich der Fristen für die Durchführung gerne tragbare Lösungen besprechen, denn wichtig ist uns primär der Erhalt des Charakters der Siedlung“, so die Stadtsprecherin.

Denkmalbehörde: Vor der Ausführung von Veränderungen beraten lassen

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Denkmalschutz sei „immer eine Einzelfallentscheidung zwischen den privaten Interessen der Eigentümer und dem Erhalt des Denkmals“, betont die Behörde. Sie sei bei Sanierungen durchaus gesprächsbereit: „Wichtig ist jedoch, dass man vor der Ausführung von Änderungen miteinander spricht und nicht nachher.“ Die Gestaltungsfibeln, die es für 13 der insgesamt 21 denkmalgeschützten Siedlungen in Duisburg gibt, sind dabei „Handreichungen und Leitfäden. Sie sollen als Informationsquelle der Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens dienen.“ Weil sie aber keine Rechtskraft entfalten, ersetzen sie nicht die Genehmigung, betont der Denkmalschutz.

Neben ganzen Siedlungen sind Einzelgebäude und Straßenzüge in Duisburg denkmalgeschützt. Das Bild zeigt die Fassaden der niedrigen zweigeschossigen Häuser an der Fabrikstraße in Ruhrort.
Neben ganzen Siedlungen sind Einzelgebäude und Straßenzüge in Duisburg denkmalgeschützt. Das Bild zeigt die Fassaden der niedrigen zweigeschossigen Häuser an der Fabrikstraße in Ruhrort. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Pro Jahr rund 800 Anträge auf Erlaubnis für Bauarbeiten an geschützten Gebäuden

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Die Umbauwünsche sind zahlreich: Jährlich gehen rund 800 Erlaubnisanträge bei der Unteren Denkmalbehörde ein. Vorwiegend gehe es dabei um den Außenanstrich, Fenster, Dacheindeckung oder Anbauten, aber auch um Photovoltaik und Stellplätze. Zunächst sollten die Eigentümer in jedem Fall ein Beratungsgespräch führen, empfiehlt die Behörde: „Sonst müssen nicht prüffähige oder nicht erlaubnisfähige Anträge zurückgewiesen werden.“ Hingegen könnten „die in Vorgesprächen gemeinsam erreichten Lösungen umgesetzt werden“.

Das könne sich für die Eigentümer auszahlen, betonen die Denkmalschützer. Sie verweisen auf die Vorteile wie besonders günstige KfW-Darlehen für die Ausführung der Arbeiten, die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungs- und Renovierungskosten. Die Pflicht, die es neben diesen Rechten gibt, lautet: Auflagen der Denkmalbehörde müssen bei Renovierung, Umbau und Nutzungsänderung zwingend beachtet werden.

DENKMALSCHUTZ: KONTROLLEN UND SANKTIONEN

  • Die Einhaltung des Denkmalschutzes werde regelmäßig überwacht, so die Untere Denkmalbehörde. Aber: „Die Anzahl der Kontrollen in einer Siedlung ist gesetzlich nicht geregelt und variiert deshalb.“ Anlass für eine Überprüfung seien oft Hinweise von Bürgern, die auf unerlaubte bauliche Veränderungen an einem Denkmal in ihrer Nachbarschaft aufmerksam machen.
  • Die Folgen erklärt die Behörde so: Verstöße werden protokolliert und je nach Einsicht der Eigentümer freiwillig zurückgebaut. Ansonsten wird der Rückbau wird in einem ordnungsbehördlichen Verfahren festgelegt. „Daraus hervorgegangene Klagen wurden in den letzten Jahren sämtlich zugunsten der Behörde entschieden“, teilt das Denkmalamt mit.