Duisburg. Die bundesweiten Energiepreisbremsen sind nun fix. So sollen die Kunden der Stadtwerke Duisburg zeitgerecht von den Entlastungen profitieren.

Der Bundesrat hat die Gesetze zu den sogenannten Energiepreisbremsen beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlastet werden. „Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für uns bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Wir setzen alles daran, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Torsten Hiermann, Leiter Markt und Vertrieb der Stadtwerke in Duisburg.

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Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher laut Hiermann nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger demnach auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas erfolge automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Stadtwerke Duisburg: Für die meisten Haushaltskunden greift die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke vor dem 1. März. Nach den Dezember-Soforthilfen greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet.

„Wir setzen alles daran, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Torsten Hiermann, Leiter Markt und Vertrieb der Stadtwerke Duisburg.
„Wir setzen alles daran, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Torsten Hiermann, Leiter Markt und Vertrieb der Stadtwerke Duisburg. © Stadtwerke Duisburg

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 Cent/kWh (Gas) oder 40 Cent/kWh (Strom) hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.