Duisburg. Nach vielen Nachfragen von Gaskunden zur staatlichen Soforthilfe ziehen die Stadtwerke Duisburg die Reißleine. So wird das Verfahren vereinfacht.
Die Telefon-Hotline steht nicht mehr still. Nach zahlreichen Fragen von Gaskunden zur staatlichen Soforthilfe ziehen die Stadtwerke Duisburg die Reißleine. Der lokale Energieversorger hat sich entschlossen, die Dezember-Abschläge für alle, die zum 1. Dezember 2022 in der Gasbelieferung sind, vollständig auszusetzen. Das Verfahren soll so vereinfacht werden.
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SEPA-Lastschriftmandate werden im Dezember demnach nicht eingezogen. Kunden, die ihre Gas-Abschläge überweisen oder in bar einzahlen, können diese Zahlung für den Dezember einmalig aussetzen. Die genaue Höhe der Soforthilfe berechne sich jedoch für jeden Kunden individuell. Sie könne von der Höhe des Dezember-Abschlages abweichen. Mit der nächsten Rechnung werde dann im Nachgang der entfallene Dezember-Abschlag mit der tatsächlichen, individuellen Soforthilfe verrechnet.
Stadtwerke Duisburg zur Gas-Soforthilfe: Dezember-Abschläge entfallen komplett
Die Stadtwerke hatten ursprünglich vorgesehen, eine direkte Anpassung der Abschläge in Höhe der individuellen Soforthilfe durchzuführen, um die exakte Regelung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) für jeden Kunden schon im Dezember individuell anzuwenden. Dieser Schritt erfolge nun mit der nächsten Rechnung.
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Mieter von mit Erdgas beheizten Wohnungen, die aber in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Duisburg stehen, sollen ihre Entlastung weiterhin über die Nebenkosten erhalten. Die Stadtwerke Duisburg betonen, die Soforthilfe an die Vermieter weiterzugeben.
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Soforthilfe beantworten die Stadtwerke auch online auf https://www.stadtwerke-duisburg.de/unternehmen/aktuelles/energiemarkt-aktuell