Duisburg. Gas-Soforthilfe: Diese Kritik übt der Mieterschutzbund in Duisburg und so lange Bearbeitungszeiten sagt er bei den Heizkostenabrechnungen voraus.

Das Verfahren zur von der Bundesregierung angekündigten Gutschrift des Dezember-Abschlags für Gasheizungen sorgt bei Mieterschützern für Kritik. Sie fordern, dass die Mieterinnen und Mieter sofort von den Erstattungen profitieren und nicht erst mit den Nebenkosten-Abrechnungen bis Ende 2023. Dies sei gerade in einer Stadt wie Duisburg mit überproportional vielen einkommensschwachen Haushalten problematisch, sagt Peter Heß, Vorsitzender des Mieterschutzbundes Niederrhein mit Sitz in der Duisburger Altstadt.

Stadtwerke Duisburg zu Soforthilfe- Keine Dezember-Abschläge „Das Problem ist, dass der Eindruck entstanden ist, dass jeder sofort entlastet wird“, so Heß. „Dabei handelt sich hier um eine Gutschrift, die erst einmal nur die Vermieter bekommen. Und Vermieter lassen sich erfahrungsgemäß bis zum letzten Monat Zeit, Geld an die Mieter zurückzuerstatten oder wie in diesem Fall weiterzugeben. Ich hoffe vor allem, dass alle das auch machen.“

Mieterschützer in Duisburg zur Gas-Soforthilfe: Heizkostenabrechnung genau prüfen

Heß verweist in diesem Zusammenhang, auf die gerichtlich festlegten Rückerstattungen nach zu viel gezahlten Müllgebühren vor einigen Jahren in Duisburg. „Einige Mieter warten da noch bis heute auf ihr Geld.“

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Der Experte empfiehlt deshalb hinsichtlich der Gas-Soforthilfe einen genauen Blick auf die Heizkostenabrechnung. Bei Wohnungsunternehmen wie der städtischen Gebag oder Genossenschaften mache er sich diesbezüglich traditionell weniger Sorgen. Die Gebag hat angekündigt, die Dezember-Entlastung „so schnell wie möglich“ weiterzugeben. Dabei soll ein Teil der Heizkosten-Vorauszahlungen erlassen werden und jeder Mieter dazu ein individuelles Angebot bekommen.

„Bei der Vonovia oder der LEG werden wir jede Rechnung zerpflücken“

„Bei der Vonovia oder der LEG werden wir aber jede Rechnung zerpflücken“, sagt Heß. Was die Höhe der Gas-Soforthilfe betrifft, sei es mit dem Dezember-Abschlag und der Gaspreisbremse, die nach dem Willen der Bundesregierung spätestens am 1. März 2023 greifen soll, eh schon kompliziert genug.

Dezember-Abschlag und Gaspreisbremse: Der Mieterschutzbund in Duisburg bietet seinen Mitarbeitern Zusatzschulungen zu diesen komplexen Themen an.
Dezember-Abschlag und Gaspreisbremse: Der Mieterschutzbund in Duisburg bietet seinen Mitarbeitern Zusatzschulungen zu diesen komplexen Themen an. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann

„Da gab es ja zuletzt auch ständig Änderungen“, sagt Heß. „Wir bieten unseren Mitarbeitern deshalb Zusatzschulungen an, damit alle auf dem aktuellen Stand sind.“ Es sei aber schon jetzt klar, dass es viel länger dauern wird, die Nebenkostenabrechnungen zu überprüfen. Er rechnet mit der fünffachen Bearbeitungszeit.

Heß rechnet mit der fünffachen Bearbeitungszeit

„Bisher reichten oft sogenannte Stimmigkeitsprüfungen, die in der Regel nach zehn Minuten beendet sind“, erklärt der Mieterschützer. „Jetzt müssen wir aber ins Detail gehen. Und dann werden wir schnell auf 50 Minuten pro Abrechnung kommen.“ In der Folge werden sich laut Heß auch die Wartezeiten für Beratungstermine verlängern – „von zehn Tagen auf drei Wochen“.

Für ihn stellt sich aber auch die Frage, ob alle Mieter überhaupt von den staatlichen Entlastungsmaßnahmen wissen beziehungsweise darüber von den Vermietern informiert werden. Heß hätte es deshalb begrüßt, wenn Mieter direkt von der Soforthilfe profitieren. „Das müssen ja auch nicht alle nach dem Gießkannenprinzip sein“, so der Mieterschützer. „Wieso bekommt ein Millionär diese Unterstützung?“

Ihm wäre lieber gewesen zu definieren, „wer Hilfe wirklich braucht“, so Heß. „Und davon gibt es in Duisburg sicher mehr Menschen als in anderen Städten.“

>> DEUTSCHER MIETERBUND ERWARTET „EIN VERWALTUNGSCHAOS“

  • Der Deutsche Mieterbund erwartet „ein Verwaltungschaos“ im Umgang mit dem Dezember-Abschlag und der Gaspreisbremse, die spätestens am 1. März 2023 kommen soll.
  • „Keiner der großen Wohnungskonzerne schafft es, alle Belege für die Nebenkosten vorzulegen“, erklärt der Kölner Mietrechtler Manfred Grimm.
  • Weil der Gesetzgeber keine Sanktionsmaßnahmen vorsehe, befürchtet Grimm, dass nicht alle Vermieter ihrer Pflicht nachkommen könnten, ihre Mieter über die Gutschriften für den Dezember zu informieren.