Duisburg. Wegen Diebstahls stand ein Duisburger (64) in zweiter Instanz vor Gericht. Er transportierte 41.000 Euro-Paletten aus Firma im Hafengebiet ab.
Im Jahr 2018 verschwanden aus einer Duisburger Niederlassung von Rhenus Logistics mehr als 41.000 Euro-Paletten. Ein Helfer, der beim Verladen des Diebesgutes half, verlor schließlich die Nerven und offenbarte dem Betriebsleiter den Vorgang. Drei Männer waren in diesem Zusammenhang nach entsprechenden Geständnissen vom Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verurteilt worden. Einer von ihnen sorgte nun dafür, dass sich das Landgericht noch einmal mit dem Fall befassen musste.
Ein Schichtführer des Logistik-Unternehmens wurde in erster Instanz zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Diebstähle hatten sich stets nur ereignet, wenn er im Betrieb arbeitete. Ein Mann, der beim Aufladen der gestohlenen Paletten half und dafür mit jeweils 100 Euro entlohnt wurde, kam mit einer Geldstrafe davon. Er war derjenige, der die Sache hatte auffliegen lassen. Beide Urteile wurden rechtskräftig.
64-Jähriger aus Neumühl transportierte fast täglich gestohlene Paletten ab
Ein 64-Jähriger aus Neumühl war der Fahrer gewesen. Zeitweise hatte er fast täglich mit einem Lastwagen das Logistikunternehmen angesteuert und jeweils rund 300 Paletten abtransportiert. Insgesamt 138 Mal. 2000 Paletten waren kurz nach Entdeckung der Diebstähle in einem Betrieb in Duisburg sichergestellt worden. Das Unternehmen handelt mit Paletten und wurde von der Verlobten des Angeklagten geführt. Ihr konnte aber keine Beteiligung nachgewiesen werden.
Für seinen Tatbeitrag wurde der inzwischen verrentete Neumühler zu 20 Monaten mit Bewährung verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung von 230.000 Euro angeordnet. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Der Vorsitzende der Berufungskammer wunderte sich: „Was wollen sie denn damit erreichen?“ Allerdings machten die Verteidiger des 64-Jährigen schnell deutlich, dass es nicht um die Strafe an sich, sondern nur um die Rückzahlung des Wertes der Beute ging.
Einzuziehender Betrag wurde auf 150.000 Euro gesenkt
Das Schöffengericht hatte einen Mittelwert von sechs Euro pro Palette angenommen. Doch die Verteidiger waren bei ihrer Recherche zum Marktwert von Paletten auf Rechnungen aus der Tatzeit gestoßen, in denen der Preis nur vier Euro pro Stück, betrug. Vielleicht könnte man die Summe des einzuziehenden Betrages vor diesem Hintergrund etwas senken, regten die Anwälte an.
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Die Berufungskammer tat dem bislang nicht vorbestraften 64-Jährigen den Gefallen. Allein schon deshalb, weil nicht einmal die Staatsanwaltschaft bereit war, für dieses Detail einen ausufernden Prozess in Kauf zu nehmen. Zur Erleichterung des Angeklagten wurde der einzuziehende Betrag von 230.000 Euro auf 150.000 Euro gesenkt.