Duisburg. Weil sie den Ex-Freund der Angeklagten beraubten, stand ein Paar aus Duisburg (27) vor Gericht. Urteil fiel nach mehreren Verhandlungstagen.

Wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung, erpresserischem Menschenraub und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz jetzt ein Paar aus Duisburg. Die 27-jährige Frau und ihr gleichaltriger Lebensgefährte hatten Ende 2021 und Anfang 2022 den Ex der Angeklagten bei zwei Gelegenheiten in eine Falle gelockt und ihn mit Gewalt und Drohungen Geld abgepresst.

Zunächst hatte die Angeklagte es mit einer wilden Geschichte versucht. Sie habe Krach mit ihrem neuen Freund, hatte sie dem Ex berichtet. Der habe ihre Wohnungsschlüssel und Papiere, die sie erst wieder bekomme, wenn sie 500 Euro zahle. Der Ex glaubte kein Wort. „Solche Geschichten erzählte sie mindestens einmal im Monat“, verkündete er im Zeugenstand.

Prozess in Duisburg: Zeuge ließ sich vom ersten Überfall nicht abschrecken

Warum er dann trotzdem am Abend des 3. Dezember 2021 auf Bitten der 27-Jährigen zum Kaarster Bahnhof fuhr, konnte der Zeuge nicht erklären. Dort war er von dem neuen Freund seiner ehemaligen Freundin zu Boden gebracht worden. Außerdem nahm ihm den Autoschlüssel weg, um Geldforderungen zu stellen.

Das schmerzhafte Erlebnis hatte den Mann aber nicht davon abhalten können, weiter Kontakt zu ihr zu halten. Er gab die Schuld am Geschehenen vor allem den Einflüsterungen des neuen Freundes und der Drogensucht der 27-Jährigen. Er half der Frau weiter als gelegentlicher Chauffeur und mit Geld aus.

Verteidigung sprach von seltsamer Tatdynamik

So folgte er einige Wochen später erneut der Einladung der 27-Jährigen, sie in deren Wohnung in Rheinhausen zu begleiten. Wenig überraschend wartete dort schon der Mitangeklagte. Es gab Schläge und Drohungen mit einem Messer und am Ende hob der Geschädigte 1050 Euro an einem Geldautomaten ab, die er dem Paar übergab. Die Verteidigung sprach in diesem Zusammenhang von einer sehr seltsamen Tatdynamik. Immer wieder habe der Geschädigte, der auch im Gefängnis den Kontakt zu der Frau hielt und sie mit Geld versorgte, sich sehenden Auges in gefährliche Situationen begeben.

Das Gericht billigte den Angeklagten nach mehrtägiger Verhandlung mildernde Umstände zu. Die 27-Jährige leidet unter einer psychischen Störung, beide Angeklagte sind drogensüchtig, die Taten dienten vor allem der Beschaffung von Rauschgift. Die 27-Jährige wurde zu sechs, der Mitangeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt. Allerdings ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Läuft die Therapie erfolgreich, könnte das Paar nach der Hälfte der Strafe wieder auf freien Fuß kommen.