Duisburg. Im Dezember greifen weitere Entlastungsmaßnahmen des Bundes. Wie Gaskunden der Stadtwerke Duisburg die Soforthilfe erhalten und in welcher Höhe.

In der Energiepreiskrise greifen im Dezember weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich vertraglich mit Erdgas beliefern lassen. Die Regelung aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sieht vor, dass die Dezember-Abschlagszahlung reduziert wird um den Betrag einer Soforthilfe, die der Staat nahezu allen Gaskundinnen und Gaskunden unabhängig von ihrem Belieferungsvertrag gewährt.

Die Stadtwerke Duisburg betonen, dass es dabei keine direkte Zahlung des Staates an die Verbraucher geben wird.

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Die Abrechnung erfolge zwischen dem Energieversorger und dem Staat. Die Höhe der Soforthilfe werde für Kunden individuell berechnet und auf der Dezember-Abrechnung gutgeschrieben. Alle Kunden der Stadtwerke Duisburg sollen in diesen Tagen schriftlich über ihre individuelle Soforthilfe informiert werden und müssen nicht selbst aktiv werden. Dabei müsse die Höhe der Soforthilfe nicht der Höhe des Dezember-Abschlages entsprechen.

Stadtwerke Duisburg: Höhe der Soforthilfe wird individuell berechnet

Der Gesetzgeber habe zur Berechnung der Höhe der Soforthilfe eine Formel entwickelt, die Preisfaktoren und prognostizierte Verbräuche der Kundinnen und Kunden berücksichtige. Der im September bekannte Jahresverbrauch werde auf einen Monat heruntergebrochen (31/365) und mit den am 1. Dezember 2022 gültigen Preisbestandteilen multipliziert. Den Jahresverbrauch bestimmen die Stadtwerke Duisburg nach eigenen Angaben entweder nach der letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder alternativ nach dem zu Vertragsbeginn veranschlagten Jahresverbrauch.

Bei Kunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werde der Einzug im Dezember um die Höhe der Soforthilfe reduziert. Wer Abschläge monatlich überweise und entsprechend reduzieren möchte, erhalte eine Information, wie hoch der zu überweisende Restbetrag ist und in welcher Höhe eine Soforthilfe gewährt wird.

Mieterinnen und Mieter von mit Erdgas beheizten Wohnungen, die aber in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Duisburg stehen, sollen ihre Entlastung über die Nebenkosten erhalten. Die Stadtwerke Duisburg betonen, dass sie die Soforthilfe an die Vermieter weitergeben.

Dezember-Entlastungen: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Soforthilfe beantworten die Stadtwerke Duisburg auch im Internet auf https://www.stadtwerke-duisburg.de/unternehmen/aktuelles/energiemarkt-aktuell/#c8777