Duisburg-Kaßlerfeld/Neuenkamp. Viele Lkw-Fahrer nutzen die Seitenstreifen im Bereich „Am Schlütershof“, um dort zu parken. Warum Duisburger Politiker das nun ändern wollen.
Duisburg ist Logistik-Drehscheibe. Doch wo sollen die Lkw-Fahrer in ihrer Pause parken? Zahlreiche Fahrzeuge nutzen etwa den Seitenstreifen im Industriegebiet „Am Schlütershof“ zwischen Duisburg-Kaßlerfeld und -Neuenkamp. Doch die SPD und die CDU im Bezirk Mitte haben in der Bezirksvertretung nun den Antrag gestellt, dort ein Parkverbot zu prüfen.
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Der Grund: „So entsteht eine nicht unerhebliche Gefährdung des fließenden Verkehrs. Zu- und- Abfahrten der anliegenden Unternehmen werden teilweise blockiert.“ Dr. Lothar Tacke (SPD) verweist darauf, dass es auch der Wunsch der Unternehmer sei, dass sich etwas ändere – schließlich könnten die Lkw, die die Betriebe im Bereich Schlütershof beliefern, selbst kaum die Straße einsehen. Die Stadt prüft den Antrag derzeit. Sollte ihm stattgegeben werden, stellt sich allerdings die Frage: Wo sollen die Lkw dann parken?
Stadt Duisburg: In ausgewiesenen Industrie- und Gewerbegebieten ist das Lkw-Parken erlaubt
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt Stadtsprecher Malte Werning die aktuelle Regelung: Für alle Verkehrsteilnehmer wird in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Halten und Parken im öffentlichen Verkehrsraum geregelt, dies gelte auch für Lkw. „Genau wie alle anderen Fahrzeuge haben sie sich an die gesetzlichen Regelungen sowie die Beschilderungen zu halten“, so Werning. Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über zwei Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist es verboten, nachts in reinen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr morgens zu stehen. An Sonn- und Feiertagen gilt die Regelung den ganzen Tag. „Doch es gibt Ausnahmen, wenn es gekennzeichnete Parkplätze gibt. Die StVO verbietet das Lkw-Parken in Wohngebieten somit nicht grundsätzlich.“ In ausgewiesenen Industrie- und Gewerbegebieten können Fahrer indes dauerhaft ihre Lkw parken. Gleiches gelte auch für sogenannte Mischgebiete, in denen es Wohnhäuser und Gewerbe gibt. Aber: „Hier dürfen die abgestellte Fahrzeuge keine Behinderung oder Gefährdung darstellen.“
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Wenn (Logistik-)Betriebe genehmigt werden, müssen sie übrigens Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachweisen, die rechtlich erforderlich sind. Dies betrifft laut Stadt vor allem Stellplätze für Mitarbeiter, Kunden und Andienungsverkehre. Bei einem Logistik-Unternehmen werden zudem Bereiche zum Be- und Entladen, Wiegen, Abstellen als Puffer im Zu- und Ablauf des Betriebs für Lkw berücksichtigt. „Wir haben aber festgestellt, dass inzwischen überwiegend unabhängige Dienstleister den Transport von Waren und Gütern bewerkstelligen“, ordnet Werning ein. Die Fahrzeuge und Mitarbeiter gehören also nicht zur Firma. Die Erfahrungen der Stadt Duisburg zeigten etwa, dass viele Lkw im öffentlichen Verkehrsraum für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit oder zur Überbrückung von Zeiten ohne Auftrag abgestellt würden. „Dieses Parken ist allgemein im Rahmen der Genehmigung nicht berücksichtigt und findet überwiegend im Sinne des sogenannten Gemeingebrauchs nach Straßenrecht statt. Die Nutzung des Lkw-Parkplatzes, der zum Autohof am Schlütershof gehört, ist hingegen kostenpflichtig.
Wechsel beim Projektentwickler für den Autohof
Die Stadt verweist darauf, dass sie sich bemühe, mehr Lkw-Parkplätze zu schaffen. So würde etwa in Kooperation mit dem Duisburger Hafen der vorhandene Stellplatz in Hohenbudberg ausgebaut. Außerdem sind zwei neue Parkplätze im Bereich des geplanten Gateway-Terminals in Meiderich und in der Nähe von Logport VI in Walsum geplant. „Darüber hinaus prüfen wir aktuell, ob der Lkw-Parkplatz von ThyssenKrupp an der Alsumer Straße auch für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann“, sagt Werning. Neben Thyssen-Krupp betreiben auch andere Unternehmen in Duisburg eigene Lkw-Parkplätz, beispielsweise die Firma Hövelmann in Walsum.
Um den Bezirk Mitte zu entlasten, gab es zudem Pläne, im Autobahnkreuz Kaiserberg einen neuen Autohof zu bauen. Dazu erklärt Stadtsprecher Werning: „Bei dem Projekt Autohof gab es einen Wechsel des Projektentwicklers. Wir prüfen zurzeit, wie das für die Umsetzung des Vorhabens erforderliche Planungsrecht erarbeitet werden kann.“