Duisburg. Wegen zahlreicher Einbrüche und einem Raub steht ein Duisburger (21) vor Gericht. Er soll beim Millionenraub in Marxloh mitgemischt haben.

Seit Anfang Oktober dieses Jahres versucht die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg einen Raub aufzuklären, bei dem im Oktober 2021 in einem Juweliergeschäft in Marxloh Gold und Schmuck im Wert von einer Million Euro erbeutet worden sein soll. Drei 23 bis 34 Jahre alte Duisburger müssen sich für den Überfall verantworten. Nun ist die 3. Große Strafkammer als Jugendkammer in diesem Zusammenhang mit einem weiteren Angeklagten befasst.

Der 21-Jährige war zur Tatzeit noch Heranwachsender. Er soll zu jenen Tätern gehören, die sich am Morgen des 11. Oktober Zugang zum Treppenhaus des Tat-Hauses verschafften. Dort warteten sie auf einen über dem Laden wohnenden Angestellten des Juweliergeschäftes. Als dieser den Laden aufschloss, sollen der 21-Jährige und die beiden Mittäter den Mann angegriffen haben.

Räuber misshandelten Angestellten in Duisburg und entkamen mit Gold und Schmuck

Die Anklage, die in beiden Verfahren in diesem Punkt gleich lautet, geht davon aus, dass die Angeklagten den Geschädigten mit einer Pistole bedrohten, ihn schlugen und ihm bei der Wegnahme der Geschäftsschlüssel einen Finger brachen. Dann sollen sie Schmuck und Goldbarren aus Auslagen, Vitrinen und dem Tresor in eine Tasche geräumt haben und durch Keller und über Marxloher Hinterhöfe geflohen sein.

Dem 21-Jährigen werden aber noch sehr viel mehr Taten vorgeworfen. Gemeinsam mit einem Komplizen soll er zwischen März 2021 und seiner Festnahme im Februar 2022 mehr als 20 Einbrüche, vorwiegend in Büros und Ladenlokale in Marxloh und Aldenrade, begangen haben. Der durch aufgebrochene Türen, mit Gully-Deckeln eingeschlagene Schaufenster sowie die komplette Mitnahme diverser Tresore entstandene Sachschaden dürfte weit größer als die Beute von insgesamt rund 60.000 Euro gewesen sein.

21-Jähriger äußerte sich zu Verfahrensbeginn nicht

Der junge Angeklagte wollte sich zu Beginn des Verfahrens nicht zu dem Vorwurf äußern. Seine Verteidiger waren sich nicht sicher, ob angesichts der Fülle des Verfahrensstoffes und mit Blick darauf, dass das Parallelverfahren bereits seit zehn Verhandlungstagen laufe, die von der Jugendkammer angesetzten sieben Sitzungstermine ausreichen. Dann aber entspreche auch die Besetzung mit nur zwei Berufsrichtern nicht den gesetzlichen Vorgaben.

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Von einer förmlichen Rüge wollten die Anwälte nach kurzer Beratung mit ihrem Mandanten aber absehen. „Der Angeklagte hat uns gesagt, dass er in drei Berufsrichter nicht mehr Vertrauen als in zwei Berufsrichter habe“, erklärte einer der Verteidiger mit einem freundlichen Lächeln.