Duisburg. Ein Duisburger (38) soll eine junge Rumänin zur Prostitution gezwungen haben. Warum das Verfahren vor dem Amtsgericht seit Jahren hakt.

Seit Jahren versucht das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz, die Vorwürfe gegen einen 38-jährigen Mann zu klären. Vor nunmehr fast elf Jahren soll er eine damals 19 Jahre alte Rumänin im Duisburger Rotlichtviertel dazu gezwungen haben, für ihn der Prostitution nachzugehen. Doch auch im fünften Versuch scheiterte der Prozess.

Es ist schon beinahe ein Ritual: Seit Jahren muss der längst in Baden-Württemberg lebende Angeklagte nahezu jedes Jahr nach Duisburg reisen, um sich der Anklage zu stellen. Der 2010 als Sicherheitsdienst an der Julius-Weber-Straße arbeitende Mann soll der Frau vorgemacht haben, er wolle sie vor ihrem Zuhälter retten. Stattdessen soll die junge Prostituierte in Wahrheit verkauft worden sein und für ihre „Ablöse“ letztlich auch noch selbst bezahlt haben.

Angeklagter soll Zeugin zurück ins Duisburger Bordell gebracht haben

Nach wenigen Tagen landete sie genau dort, wo sie auch schon vorher war: im Bordell an der Vulkanstraße. Als sie das nicht mehr wollte, soll sie der Angeklagte in einer nahen Wohnung eingesperrt haben. Ein Helfershelfer soll die Gefangene mit Nahrung und Getränken versorgt haben. Der Angeklagte bestreitet diese Vorwürfe.

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Doch so richtig in Gang kam das Verfahren bislang nie. Stets fehlten Zeugen, meist die Hauptbelastungszeugin, die seit Jahren wieder in Rumänien lebt. Im Dezember 2020 war es dem Amtsgericht endlich gelungen, Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Per Video-Schaltung sollte sie in einem Gerichtssaal in Rumänien vernommen werden.

Auch eine Video-Konferenz mit Rumänien scheiterte

So geschah es. Doch die Technik spielte nicht mit. Mehr als beinahe künstlerisch anmutende Farbspiele und ab und zu ein paar Sätze kamen auf dem Bildschirm in Duisburg nicht an. Immerhin: Der Vorsitzende des Schöffengerichts hatte danach telefonischen Kontakt zu der mittlerweile 30 Jahre alten Frau. Die versprach, in diesem Sommer nach Duisburg kommen zu wollen. Anreise und Hotel waren organisiert, als der Kontakt wieder abbrach. Zur Verhandlung erschien die Frau auch diesmal nicht.

Der Verteidiger, und erst Recht der Angeklagte, hätten die Sache gerne irgendwie beendet. Damit stehen sie nicht einmal alleine. Doch die Strafprozessordnung verhindert ein Ende des Trauerspiels. Da ja Kontakt zur Zeugin bestand, kann die nicht einfach für unerreichbar erklärt und ihre – widersprüchlichen – früheren Aussagen verlesen werden.

Angestrengt dachten die beteiligten Juristen über Lösungsmöglichkeiten nach. Und fanden so recht keine. Möglicherweise wird man in einiger Zeit noch einmal einen neuen Anlauf unternehmen. „Möglicherweise gibt es aber auch keinen neuen Termin und wir lassen den Fall in die Verjährung rauschen“, so der Vorsitzende. Das könnte im ungünstigsten Fall allerdings noch 20 Jahre dauern.