Duisburg. In Hochfeld eskalierte der Streit zwischen einem 42-Jährigen und dessen Freund. Als die Polizei anrückte, setzte es eine Ekel-Attacke.

Auf ungewöhnliche Weise attackierte ein 42-jähriger Mann aus Hagen am frühen Morgen des 12. Januar 2020 in Hochfeld Polizeibeamte. Aus dem Badezimmerfenster einer Wohnung warf er Fäkalien, traf einen der eingesetzten Ordnungshüter. Das war allerdings nicht der Anlass dafür, dass schließlich ein Sondereinsatzkommando anrückte. In zweiter Instanz musste sich jetzt das Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem ungewöhnlichen Fall beschäftigen.

Der Angeklagte hatte in der Tatnacht reichlich Alkohol und ein wenig Rauschgift konsumiert. Gegen 4 Uhr ging er mit seinem damaligen Freund in dessen Hochfelder Wohnung. Doch es gab Streit. Der 42-Jährige griff zu einem Küchenmesser. Der Lebensabschnittsgefährte schloss sich verängstigt im Badezimmer ein.

Angeklagter drohte in Duisburg, seinen Freund zu töten

Als er bemerkte, dass der Angeklagte von außen durch das Fenster einsteigen wollte, verließ der Freund den Raum und versuchte zu flüchten. Doch der Angeklagte holte ihn ein, schlug ihn, zerrte ihn in die Wohnung zurück und schloss ab. Das alles blieb, schon allein wegen der Hilferufe, nicht unbemerkt. Eine in ihrer Nachtruhe gestörte Nachbarin rief die Polizei.

Die Beamten einer Funkstreife klingelten. Doch zunächst tat der Angeklagte so, als sei niemand zuhause. Dann rief er den Ordnungshütern durch die geschlossene Türe zu, sie sollten abhauen, sonst würde er seinen Freund töten. Den Einsatzkräften wurde die Lage zu heikel. Sie forderten das SEK an. Bevor das eintraf, hatte der Angeklagte einen der Polizisten sorgfältig anvisiert und ihm Kot an den Kopf geworfen.

SEK sorgte für Ruhe und Ordnung

Der abschließende Einsatz des SEK war nicht allzu freundlich. Das Amtsgericht kannte angesichts der Vorstrafen des 42-Jährigen keine Gnade: Wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten, Bedrohung und Körperverletzung verurteilte es ihn zu zehn Monaten Gefängnis. Der Hagener zog in die Berufung, in der es ihm nur um eines ging: aus den zehn Monaten Haft, doch bitte noch mal eine Bewährungsstrafe zu machen.

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Ein Wunsch, der ihm erfüllt wurde. Denn das Amtsgericht hatte mit keinem Satz die beträchtliche Alkoholisierung des voll geständigen Angeklagten berücksichtigt. Für eine günstige Prognose der Berufungskammer sorgte die Tatsache, dass der Angeklagte seit 33 Monaten keine neue Tat begangen hat. Das dürfte mit einer Therapie zusammenhängen, mit der er sein Alkoholproblem inzwischen gelöst hat.