Duisburg. Wegen gewerbsmäßigen Betruges stand ein Duisburger (22) vor Gericht. Der Fall des Pornodarstellers entpuppte sich dabei als sehr außergewöhnlich.
Es gibt Verfahren, die sind so kurios, dass niemand sie für möglich halten würde, wären sie Bestandteil eines Kriminalromans oder einer Fernsehserie. Das traf auch auf den Prozess gegen einen 22 Jahre alten Duisburger vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz zu. Wegen gewerbsmäßigen Betruges und Beförderungserschleichung stand er nun vor dem Jugendschöffengericht.
Zur Tatzeit, zwischen März und Juli 2019 war er noch Heranwachsender gewesen. Damals hatte er sich bei einem Fitness-Center in der Duisburger Innenstadt angemeldet. Die Kontodaten des Studios hatte er anschließend benutzt, um vor allem Dienstleistungen zu bezahlen.
22-Jähriger aus Duisburg gestand nur eine Tat nicht ein
So ergaunerte sich der Angeklagte die Mitgliedschaft in anderen Fitness-Centern. Schließlich muss er auf seinen Körper achten. Er ist mehr oder weniger regelmäßig als Darsteller in Pornostreifen unterwegs. Kein Wunder also, dass er auch die Mitgliedschaft auf entsprechenden Web-Formaten genauso erschwindelte. Um zu Terminen zu kommen, nutzte er die Deutsche Bahn. Deren Regionalverkehr hätte er mit seinem Schwerbehindertenausweis in der 2. Klasse kostenlos nutzen können. Doch er bestieg auch Fernreisezüge, und stets die 1. Klasse.
Denn der 22-Jährige hat Angst vor Menschenansammlungen. Das ist Teil seiner Erkrankung. Er leidet unter einer Autismusvariante. Die 17 Fälle von Betrug und sechs Fälle der Beförderungserschleichung räumte der Angeklagte freundlich lächelnd ein. „Aber so etwas mache ich jetzt nicht mehr“, beteuerte er.
Seltsame Nachricht an die Polizei
Er bestritt dagegen, ausgerechnet der Polizei in Braunschweig eine beleidigende Nachricht geschickt zu haben, an die drei Bilder angehängt waren, die ihn selbst bei der Arbeit zeigten. „Mein Mandant hatte sein Laptop bei Filmaufnahmen dabei und hat es unbeaufsichtigt gelassen. Er kann sich nur vorstellen, dass ein neidischer Konkurrent diese Gelegenheit nutzte“, erklärte der Verteidiger.
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Das Jugendschöffengericht stellte diesen Anklagepunkt ein, wusste aber sonst nicht so recht, was es mit diesem Angeklagten, den ein Gutachter für voll schuldfähig hielt, anfangen sollte. Vor dem Hintergrund, dass der 22-Jährige den größten Teil der Anklage gestand, der Schaden inzwischen weitgehend beglichen ist und es seit mehr als drei Jahren keine neuen Straftaten gab, fiel das Urteil milde aus: Der 22-Jährige muss in den nächsten Monaten insgesamt 50 Sozialstunden ableisten.