Oberhausen. Trickreich soll ein 54-Jähriger Mädchen per Internet reingelegt und erpresst haben: Sie schickten ihm Nacktbilder. Nun steht er vor Gericht.

Unter verschiedenen Identitäten soll ein 54-jähriger Oberhausener 2021 im Internet unterwegs gewesen sein. Mal soll er so getan haben, als sei er ein Mädchen. Mal gab er sich als neugieriger Jugendlicher aus. So soll er die Kinder und Jugendlichen dazu gezwungen haben, ihm digital weiter zu Diensten zu sein. Nun steht der Mann deshalb vor dem Landgericht Duisburg.

Einer 14-Jährigen im nördlichen Teil von Nordrhein-Westfalen soll er angedroht haben, ihr und ihrer Familie etwas anzutun, wenn sie keine erotischen Bilder und Videos von sich schicke. Mit den ersten Bildern und Videos soll er sie weiter erpresst haben. Aus Angst machte das Mädchen mit. Ähnlich soll er auch bei einem gerade einmal elf Jahre alten Kind aus Niedersachsen vorgegangen sein.

17-Jähriger Geld für Sex geboten

Einer 17-Jährigen soll der Oberhausener per Internet eindeutige Avancen gemacht und ihr 100 Euro geboten haben. Zu einem vereinbarten Treffen tauchte das Mädchen allerdings nicht auf. Am schlimmsten traf es eine junge Frau in Marburg, zu der der Angeklagte – zunächst ohne, dass sie das merkte – auf verschiedenen digitalen Wegen und unter diversen Identitäten Kontakt aufgenommen haben soll.

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Nachdem er mit seinen Bitten zunächst auf taube Ohren stieß, soll der Angeklagte einen Account der jungen Frau gehackt und tatsächlich auf Nacktbilder gestoßen sein. Damit soll er die junge Frau anschließend erpresst haben. Und er soll nicht aufgehört haben, ihr nachzustellen: Hundertfach soll er sie angerufen und ihr Textnachrichten geschickt haben, die von dramatischen Liebesbeteuerungen bis zu wüsten Drohungen reichten.

Geschädigte litt psychische Höllenqualen

Mehrfach wechselte die Frau ihre Internet-Adressen und Telefonnummern. Zuletzt soll sie durch die Nachstellungen des Oberhauseners so verängstigt gewesen sein, dass sie sich selbst verletzte und sich kaum noch aus dem Haus traute. Im September 2021 soll der Angeklagte dann plötzlich an ihrer Haustür geklingelt haben. Als sie nichtsahnend öffnete, soll er sie umarmt und unsittlich berührt haben. Der Geschädigten soll es jedoch gelungen sein, sich den Zudringlichkeiten zu entziehen.

Der Verteidiger kündigte für einen der nächsten Verhandlungstage eine teilgeständige Einlassung an. Der Vorsitzende Richter mahnte, dass der Angeklagte im Zweifelsfalle nur durch ein Geständnis „in der Nähe der Anklage“, das den Zeuginnen eine Aussage erspare, seine Lage deutlich verbessern könne. Bis Anfang November sind drei weitere Sitzungstage vorgesehen.