Duisburg/Oberhausen. Landgericht Duisburg hebt im Prozess um den Mord an Hells Angel Kai M. Haftbefehle gegen zwei Angeklagte auf. Verteidiger hatten das gefordert.
Im Fall der Ermordung des Hells Angels Kai M. geht im Prozess eine kleine Sitzungspause dem Ende entgegen. In dieser hat die Fünfte Große Strafkammer am Landgericht Duisburg die bestehenden Haftbefehle gegen Alfredo F. (37) und Alessio C. (46) auf Antrag der jeweiligen Verteidiger aufgehoben. Das hat allerdings erstmal keine unmittelbaren Konsequenzen für die beiden Männer.
Alfredo T. wird zu den Verhandlungstagen aus dem Gefängnis in Willich geholt, wo er noch eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen Vergewaltigung, Menschenhandel, Zuhälterei, Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz absitzt. Das Landgericht Köln hatte ihn im Juli 2017 verurteilt. Der Haftbefehl gegen Alessio C., der im vergangenen November mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften der Polizei festgenommen worden war, war schon vor Abschluss der Ermittlungen im Frühjahr 2021 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Seitdem erscheint er auf freiem Fuß zum Prozess.
Mögliche Verurteilung der beiden Angeklagten wird unwahrscheinlicher
Die Aufhebung der Haftbefehle sei dennoch mehr als eine juristische Formalie, erklärt Henning Bierhaus, Sprecher des Landgerichts. Für die Kammer bestehe damit kein dringender Tatverdacht mehr gegen die beiden Männer. Eine Verurteilung zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens sei somit unwahrscheinlicher geworden. Grundlage der Entscheidung sei die Aussage des Kronzeugen gewesen.
Der habe in der Verhandlung nicht bestätigen können, dass F. und C. tatsächlich in die Zerteilung und Beseitigung des Leichnams von Kai M. nach dessen Ermordung eingeweiht waren oder dabei entscheidend mitgemacht haben. Bei ihnen geht es ohnehin „nur“ um den Vorwurf der Strafvereitelung, für den eigentlichen Mord Anfang 2014 macht die Staatsanwaltschaft Ex-Rocker-Boss Ramin Y. mit Hilfe eines Kompagnons verantwortlich.
Gericht hat Befragung des Kronzeugen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen
Ende September hatte die Kammer ihre Befragung des Kronzeugen abschließen können. Am 19. Oktober ist der nächste Sitzungstermin angesetzt. Ab dann werden Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und die Verteidiger den Kronzeugen befragen - in dieser Reihenfolge. Dass der Prozess wie geplant Anfang Januar enden könnte, erscheint zunehmend fraglicher.
In der zweiten September-Hälfte und Anfang Oktober waren insgesamt vier Sitzungstermine wegen einer Corona-Erkrankung von Verfahrensbeteiligten ausgefallen. Der zweite große Tatkomplex, um den es neben dem Mord an dem Duisburger Kai M. geht, die Schüsse auf den damaligen Vize-Präsidenten der konkurrierenden Rocker der Bandidos in Oberhausen im November 2013, ist bislang nur in der Anklageverlesung beim Prozessauftakt zur Sprache gekommen.